BERLIN. Zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein durch die Bundesanwaltschaft erklärt die Sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Elke HOFF:
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung der Bundesanwaltschaft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein. Sie macht deutlich, dass die Bundesanwaltschaft die Auffassung der Bundesregierung teilt, wonach es sich auch im Einsatzgebiet der Bundeswehr in Nord-Afghanistan um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt handelt und somit das Kriegsvölkerrecht Gültigkeit hat.
Dies schafft ein höheres Maß an Rechtssicherheit für unsere Soldatinnen und Soldaten im Einsatz.
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