Der Countdown läuft. Unternehmen müssen bis zum 25. Mai 2018 ihre Prozesse an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen. ?Eine große Aufgabe, denn der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an die Speicherung, Verwendung und Dokumentation von personenbezogenen Daten?, sagt Detlev Langer, Bereichsleiter Recht und Steuern der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg: ?Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig über die auf sie zukommenden Pflichten informieren und Ihren Betrieb den Vorgaben entsprechend anpassen.
Die IHK bietet dazu zwei Informationsveranstaltungen an; der Kostenbeitrag beträgt jeweils 25 Euro. Eine Infoveranstaltung für Online-Unternehmen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung findet am Donnerstag, 22. Februar, 17.30 bis 19.30 Uhr, in der IHK statt, eine Veranstaltung für das produzierende Gewerbe am Dienstag, 27. Februar, 16 bis 18.30 Uhr. Langer: ?Vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten über die Auskunftsrechte von Betroffenen bis zu Dokumentations- und Löschungspflichten ? die neuen Anforderungen sind Gegenstand unserer Veranstaltungen, die eine Orientierung in Bezug auf das Thema Datenschutz geben und den Handlungsbedarf für Unternehmen aufzeigen sollen.?
Nähere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-bonn.de, Webcode 6492116 und 6492117.