Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag
Änderungen im Bundesjagdgesetz beschlossen. Dazu erklären der
Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der
zuständige Berichterstatter Cajus Caesar:
„Mit der Änderung der jagdrechtlichen Vorschriften setzen wir das
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eins zu eins
um. Das beschlossene Gesetz gewährt Grundeigentümern künftig einen
Anspruch auf Einrichtung eines befriedeten Bezirks, in dem die Jagd
ruht. Wir haben dies an klar formulierte Bedingungen geknüpft.
Gleichzeitig sichern wir weiterhin die vorbildliche Bejagung im
Rahmen der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden.
Gesetzlich geregelt wird in diesem Zusammenhang auch die Frage der
Haftung. Auf befriedeten Flächen findet Wild einen Rückzugsraum.
Rückzugsräume können aus wildbiologischer Sicht sinnvoll sein. Wo
dies der Fall ist, gibt es sie auch. Keinesfalls können aber ethische
Gründe dafür entscheidend sein, wo ein wildbiologisch geeigneter
Rückzugsraum zu finden ist.
Eigentümer befriedeter Bezirke werden daher zur
Wildschadenshaftung in ihrem Jagdbezirk verpflichtet. Denn das
Grundstück bildet genauso einen Lebensraum für das Wild wie die
bejagten Grundstücke im Jagdbezirk.
Das System der Jagdgenossenschaften und das Reviersystem haben
sich bewährt. Sie haben dazu geführt, dass die heimischen Wildarten
aufgrund des jagdlichen Artenschutzes erhalten wurden. Der
Wildbestand wird so auf Dauer erhalten. Der Revierinhaber übernimmt
eine persönliche Verantwortung für das Wildmanagement. Ein
Flickenteppich in der Bejagung ist von uns nicht gewünscht. Er wäre
auch kontraproduktiv hinsichtlich der Artenvielfalt und der
Gesundheit des Wildes.“
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