Holzenkamp/Connemann: Europäische Fischereipolitik muss nachhaltiger werden

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag
den Antrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP zur Reform
der Gemeinsamen Fischereipolitik in der Europäischen Union
verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Gitta
Connemann:

„Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen
Union ist für viele Fischerfamilien und Verbraucher in unserem Land
von größter Bedeutung. Denn Fisch ist beides – Existenzgrundlage und
wertvolles Lebensmittel.

Die Europäische Union hat ihre selbst gesteckten Ziele in der
Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) bislang verfehlt. Trotz positiver
Tendenzen in den letzten Jahren sind nach wie vor Fischbestände
überfischt. Die wirtschaftliche Situation der Fischer und ihre
Zukunftsperspektiven sind schlecht. Und es gibt weiterhin Defizite
bei den Fischereipartnerschaftsabkommen mit den Entwicklungsländern.

Das oberste Ziel der GFP-Reform muss die strikte Einhaltung des
Nachhaltigkeitsprinzips sein. Ohne eine signifikante Erholung der
überfischten Bestände und der Bewahrung des empfindlichen Ökosystems
–Meer– lässt sich die Zukunft der deutschen und europäischen
Fischerei nicht sichern. Als zentrales Instrument setzen wir auf ein
modernes Fischerei-Management mit mehrjährigen
Bewirtschaftungsplänen. Diese müssen auf alle kommerziell genutzten
Bestände ausgedehnt werden. Außerdem muss die Fischerei selektiver
werden. Nur so lassen sich Jungfische besser schützen und
unerwünschte Beifänge stärker vermeiden.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitgliedstaaten künftig für das
Quoten-Management zuständig bleiben. Eine verpflichtende Einführung
von handelbaren Quoten lehnen wir ab. In Deutschland sollte das
bewährte Quotensystem fortgeführt werden.

Besondere Verantwortung trägt Europa auch bei der Nutzung von
Fischbeständen außerhalb der EU-Gewässer. Das Nachhaltigkeitsprinzip
darf nicht an den Grenzen der EU-Gewässer halt machen. Deshalb setzen
wir uns dafür ein, dass die EU-Fischereifahrzeuge nur den Überschuss
an Fangmengen fischen können, der von den Fischern in den
Entwicklungsländern nicht selbst genutzt werden kann. Dieser
Grundsatz muss in allen Fischereipartnerschaftsabkommen der EU fest
verankert werden.

Der Verbraucher kann durch seine Kaufentscheidung eine nachhaltige
Fischerei wesentlich unterstützen. Aber er muss auch wissen, was er
kauft. Wir brauchen Mindestkriterien für ein
Fischerei-Nachhaltigkeitssiegel. Hier muss der
EU-Kommissionsvorschlag noch deutlich nachgebessert werden.“

Hintergrund:

Im Juni dieses Jahres verständigten sich die EU-Fischereiminister
auf eine allgemeine Ausrichtung. Inzwischen liegen im Europäischen
Parlament mehr als 2.500 Änderungsanträge zu den Vorschlägen der
EU-Kommission vor. Das neue Regelwerk der Gemeinsamen
Fischereipolitik der EU soll für die kommenden zehn Jahre gelten.

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