Holzenkamp/Färber: Experten einig über Unbedenklichkeit von Glyphosat

Keine Schädlichkeit für Mensch und Tier

In einem öffentlichen Fachgespräch hat sich der Ausschuss für
Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am heutigen
Mittwoch von Vertretern der für die Bewertung des
Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat zuständigen Bundesbehörden
über dessen gesundheitliche und ökologische Auswirkungen informieren
lassen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und
Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Hermann Färber:

„Glyphosat ist einer der am häufigsten angewandten und wirksamsten
Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Mit dem heute durchgeführten
Fachgespräch greifen wir die Sorgen der Bevölkerung in Bezug auf
gesundheitliche und ökologische Auswirkungen von Glyphosat auf.

Die Experten haben uns einhellig die Unbedenklichkeit des
Wirkstoffs bestätigt. Bei sachgerechter Anwendung gibt es keinerlei
schädigende Auswirkungen auf Mensch und Tier. Auch die Auswirkungen
auf die Umwelt seien vertretbar. Das haben die Bewertungen im Rahmen
des EU-Zulassungsverfahrens gezeigt, bei dem sich die Behörden auf
über 2.000 Studien gestützt haben.

Die Landwirte in Deutschland gehen sachgerecht und
verantwortungsvoll mit Pflanzenschutzmitteln um. Das zeigt sich zum
Beispiel daran, dass sich trotz langjähriger Anwendung in Deutschland
noch keine glyphosatresistenten Pflanzen gebildet haben. Die
Grundsätze der guten fachlichen Praxis, wonach nur so viel
Pflanzenschutz angewendet wird wie unbedingt nötig, funktionieren
also.

Außerdem gibt es in Deutschland klare Anwendungsbestimmungen. So
wurden auch für die Anwendung von glyphosathaltigen
Pflanzenschutzmitteln bei der Sikkation (Abreifebeschleunigung) gute
Regelungen gefunden. Die Anwendung ist nötig, wenn zu viel Unkraut
eine Ernte verhindert. Sie kann und darf aber kein Standardverfahren
sein.

Wir begrüßen auch die klare Forderung des Experten des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), von weiteren Tierversuchen
zu Glyphosat abzusehen. So sei eindeutig nachgewiesen, dass Glyphosat
keine Gesundheitsschädigung hervorruft, weder krebserzeugend noch
fruchtschädigend ist. Die Forderung nach weiteren Studien würde nur
zu sinnlosem Leid von Tieren führen. Das lehnen wir ab.

Vor dem Hintergrund der mehr als deutlichen Stellungnahmen der
Bewertungsbehörden fordern wir alle Beteiligten auf, das Thema
künftig im Licht der wissenschaftlichen Erkenntnis sachlich zu
diskutieren. Zur Beunruhigung oder gar Panikmache besteht nach
heutigem Kenntnisstand kein Anlass.“

Hintergrund:

Deutschland ist im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens für die
Neubewertung des Wirkstoffes Glyphosat zuständig. Folgende
Bundesbehörden sind an dem Bewertungsdossier beteiligt:
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),
Julius-Kühn-Institut (JKI) und Umweltbundesamt (UBA).

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