Landwirtschaft und Naturschutz profitieren von
nationalen Agrarbeschlüssen
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag das zentrale
Gesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Beschlüsse zur Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende der
AG Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Hermann
Färber:
„Nach langen und intensiven Diskussionen haben wir das Gesetz
beschlossen, mit dem wir die nationalen Spielräume bei der Umsetzung
der Brüsseler Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
ausgestalten.
Im Zentrum der Debatte der letzten Wochen stand der Schutz des
Dauergrünlandes innerhalb und außerhalb der sogenannten
NATURA-2000-Gebiete, einem Netzwerk an Natur-, Arten- und
Vogelschutzgebieten. Einig waren sich die Koalitionäre, dass der
Schutz des Dauergrünlandes in Deutschland Priorität haben muss.
Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Umsetzung für die
Landwirtschaft praktikabel ist.
Wir haben uns deshalb darauf geeinigt, den Entwurf der
Bundesregierung anzupassen. So werden künftig die
Dauergrünlandgebiete innerhalb der Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH)
– also der Schutzgebiete für Pflanzen- und Tierwelt – den
EU-Vorgaben gemäß als –extrem umweltsensibel– eingestuft. Damit ist
in diesen Gebieten sowohl die Umwandlung des Grünlandes in Ackerland
als auch das Pflügen zur Erneuerung untersagt. Im Regierungsentwurf
war das gesamte Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten (FFH
einschließlich der Vogelschutzgebiete) in der Größenordnung von etwa
1,2 Millionen Hektar für die Grünlanderneuerung unter Pflugverbot
gestellt.
Für das Dauergrünland außerhalb der FFH-Gebiete gilt ab sofort ein
einzelbetriebliches Autorisierungssystem: Landwirte, die Grünland in
Ackerland umwandeln wollen, müssen in gleichem Umfang neues Grünland
anlegen.
Auch bei der Nutzung der ökologischen Vorrangflächen haben wir uns
auf einen praktikablen Weg geeinigt. So wird der Zwischenfruchtanbau
als Greening-Maßnahme anerkannt. Dabei dürfen jedoch
Pflanzenschutzmittel, mineralischer Stickstoffdünger und Klärschlamm
zu Düngezwecken nicht ausgebracht werden.
Beim Einsatz von Leguminosen im Rahmen des Greenings wird
Pflanzenschutz erlaubt, da die Nutzung von Eiweißpflanzen anders
nicht möglich ist. Damit unterstützen wir auch die
Eiweißpflanzenstrategie der Bundesregierung.
Weiter werden wir insbesondere kleine und mittlere Betriebe über
Zusatzzahlungen für die ersten Hektar fördern. Für Umweltbelange in
der Landwirtschaft werden die Direktzahlungen an die
landwirtschaftlichen Betriebe um jährlich etwa 220 Millionen Euro
gekürzt und in die Förderung für die ländlichen Räume umgeschichtet.
Darüber hinaus werden bis 2019 die bislang noch regional
unterschiedlichen Direktzahlungsprämien national zu einer
Einheitsprämie zusammengefasst.
Wir haben mit dem Gesetz gezeigt, dass es möglich ist, die Belange
der Landwirtschaft und des Naturschutzes in Einklang zu bringen.
Dabei haben wir uns vom Grundsatz des Vertrauens in die Arbeit
unserer Landwirte leiten lassen. Im Gegensatz zu den Forderungen der
Opposition und Teilen der Bundesländer lehnen wir pauschale
Produktionsverbote mit dem Ziel einer erzwungenen Flächenstilllegung
ab.“
Zur Erläuterung Natura 2000: Die Natura 2000 Gebiete bestehen aus
den Flora-Fauna-Habitat- (FFH) und den Vogelschutzgebieten.
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