Holzenkamp/Heil: Besserer Anlegerschutz durch Beipackzettel

Verbraucher erhalten ab Freitag bei einer
Wertpapierberatung durch Banken und andere
Finanzdienstleistungsinstitute ein kurzes und leicht verständliches
Produktinformationsblatt. Hierzu erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Franz-Josef Holzenkamp, und die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„Mit den Beipackzetteln für die Wertpapierberatung setzt die
Koalition ihr Versprechen für mehr Verbraucherschutz und Transparenz
auf dem Kapitalmarkt um. Ziel der Verbraucherschützer der
CDU/CSU-Fraktion ist es, dass Finanzprodukte für Verbraucher klar
verständlich und vergleichbar sind. Der Kunde wird so in die Lage
versetzt, durch zielgenaue und werbefreie Informationen eine
abgewogene Kaufentscheidung zu treffen und die für ihn geeignete
Anlage zu finden.

Damit die Verbraucher klare und überschaubare Informationen an die
Hand bekommen, dürfen die Beipackzettel nicht mehr als zwei
DIN-A4-Seiten umfassen. Nur bei Derivaten oder Termingeschäften
umfassen die Angaben drei Seiten. Damit der Kunde auf einen Blick
alles Wesentliche erfasst, müssen die Produktinformationsblätter

– die Art des Anlageprodukts,
– seine Funktionsweise,
– die damit verbundenen Risiken,
– die Aussichten auf Kapitalrückzahlung und Erträge unter
verschiedenen Marktbedingungen sowie
– die mit der Anlage verbundenen Kosten

enthalten.

Um die Qualität der Informationen auch in Zukunft zu stärken und
eine Vergleichbarkeit der Produktinformationsblätter weiter
voranzutreiben, werden wir die Pflicht zur Bereitstellung eines
„Beipackzettels“ auch auf die Produkte des Grauen Kapitalmarktes
ausweiten. Die entsprechende Gesetzesinitiative wird zurzeit vom
Bundestag beraten.

Die Banken sind aufgefordert, ihr Versprechen der Vergleichbarkeit
einzulösen. Wir fordern die Finanzbranche auf, diesen Weg mit Hilfe
freiwilliger Vereinbarungen zu beschreiten. Auch eine
wissenschaftliche Überprüfung der Qualität und Verständlichkeit der
Informationsblätter durch das Verbraucherschutzministerium wird den
Anlegerschutz weiter stärken.“

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