Holzenkamp/Heil: Europaweit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung kommt

Das Europaparlament hat heute einheitliche
Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel verabschiedet. Am 22. Juni 2011
hatten sich bereits die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten darauf
verständigt. Spätestens ab 2015 werden in den EU-Ländern einheitliche
und verbraucherfreundliche Informationen auf allen
Lebensmittelpackungen zu finden sein. Hierzu erklärt der
verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Franz-Josef Holzenkamp und die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Einführung
einheitlicher Kennzeichnungspflichten ist ein Erfolg für die
Verbraucher. Denn der Verbraucher kann nun schon auf den ersten Blick
die wichtigsten Nährstoffe und Allergene erkennen und entscheiden,
was seiner Ernährung zuträglich ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
begrüßt die neuen Regelungen. Diese sind dem Verbraucher eine
wichtige Entscheidungshilfe und erleichtern Allergikern den Einkauf.

Wir bedanken uns ausdrücklich bei der CDU-Europaabgeordneten und
zuständigen Berichterstatterin Renate Sommer für die konsequente und
gute Verhandlungsführung und ihren hohen Arbeitseinsatz. Die neuen
Regelungen betreffen den Nährwert, Lebensmittelimitate (z.B.
Analogkäse oder Klebefleisch), Allergene, die Herkunftsbezeichnung
und das Datum des Einfrierens. Außerdem wird die Mindestschriftgröße
für die Angabe und deren Platzierung geregelt.

Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen nun verpflichtend und
in einer übersichtlichen Tabelle aufgeführt werden. Damit man sie
besser vergleichen kann, werden die Nährstoffgehalte immer bezogen
auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben. Das ist die endgültige
Absage an eine Ampelkennzeichnung, die wir stets abgelehnt hatten.
Möglich sind zusätzliche Angaben in Portionen. In Deutschland hat ein
Großteil der Hersteller bereits freiwillig das „1 plus 4“-Modell des
Bundesverbraucherministeriums auf der Vorderseite vieler Produkte
umgesetzt.

Besonders wichtig und richtig für die Verbraucher ist die
Kenn-zeichnung von Lebensmittelimitaten. Die Verwendung von
Analogkäse in einer Lasagne muss zum Beispiel in unmittelbarer Nähe
des Produktnamens angegeben werden. Auch „Klebefleisch“ muss künftig
mit dem Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“ deutlich
kenntlich gemacht werden.“

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