Holzenkamp/Heil: Mehr Schutz für Verbraucher bei Internetgeschäften

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung
die Einführung der sogenannten Button-Lösung für Internetgeschäfte
verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die
Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

„Mit dem heute beschlossenen Gesetz zum besseren Schutz der
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen
Geschäftsverkehr löst die Koalition ihr Versprechen aus dem
Koalitionsvertrag ein, die Verbraucherrechte bei Internetgeschäften
zu stärken.

Ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Internetanbieter
wird in Zukunft nur noch dann zustande kommen, wenn der Verbraucher
durch einen Klick auf eine gesonderte Schaltfläche seine Kaufabsicht
bestätigt. Diese muss mit der Bezeichnung –zahlungspflichtig
bestellen– oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung versehen
sein. Oberhalb der Schaltfläche müssen klar und in hervorgehobener
Weise folgende wesentliche Vertragsbestandteile stehen: Merkmale der
Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis, Vertragspartner und etwaige
Versand- oder Lieferkosten. Die Sicherheit für den Kunden steigt, die
Gefahr von Missbräuchen sinkt.

Die von der Fraktion der Grünen gestellte Forderung, eine
Musterschaltfläche vorzugeben, ist nicht realisierbar. Zum einen wäre
eine solche Musterschaltfläche nicht mit den Vorgaben der
vollharmonisierten EU-Richtlinie vereinbar. Zum anderen wäre sie
nicht technikneutral darstellbar. Die Darstellungsmöglichkeiten auf
PC und Smartphone sind dafür zu unterschiedlich. Dies war einhelliges
Votum der Experten der öffentlichen Anhörung.“

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