Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung 
die Einführung der sogenannten Button-Lösung für Internetgeschäfte 
verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die 
Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:
   „Mit dem heute beschlossenen Gesetz zum besseren Schutz der 
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen 
Geschäftsverkehr löst die Koalition ihr Versprechen aus dem 
Koalitionsvertrag ein, die Verbraucherrechte bei Internetgeschäften 
zu stärken.
   Ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Internetanbieter 
wird in Zukunft nur noch dann zustande kommen, wenn der Verbraucher 
durch einen Klick auf eine gesonderte Schaltfläche seine Kaufabsicht 
bestätigt. Diese muss mit der Bezeichnung –zahlungspflichtig 
bestellen– oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung versehen 
sein. Oberhalb der Schaltfläche müssen klar und in hervorgehobener 
Weise folgende wesentliche Vertragsbestandteile stehen: Merkmale der 
Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis, Vertragspartner und etwaige 
Versand- oder Lieferkosten. Die Sicherheit für den Kunden steigt, die
Gefahr von Missbräuchen sinkt.
   Die von der Fraktion der Grünen gestellte Forderung, eine 
Musterschaltfläche vorzugeben, ist nicht realisierbar. Zum einen wäre
eine solche Musterschaltfläche nicht mit den Vorgaben der 
vollharmonisierten EU-Richtlinie vereinbar. Zum anderen wäre sie 
nicht technikneutral darstellbar. Die Darstellungsmöglichkeiten auf 
PC und Smartphone sind dafür zu unterschiedlich. Dies war einhelliges
Votum der Experten der öffentlichen Anhörung.“
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