Holzenkamp/Mahlberg: Täuschung bei Kennzeichnung von Eiern wird erschwert

Neue Registrierung von Legehennenbetrieben
garantiert mehr Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag Änderungen am
Gesetz beschlossen, das die Registrierung von Legehennenbetrieben
regelt. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung und
Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Thomas Mahlberg:

„Mit der heute beschlossenen Änderung des Gesetzes, das die
Registierung von Legehennenbetrieben regelt, schützen wir Verbraucher
besser vor Täuschung.

So darf künftig pro Stall nur noch eine Kennnummer verwendet
werden. Damit erleichtern wir den Kontrollbehörden die Überwachung
der Legehennenhaltung in Deutschland. Zukünftig wird es den Behörden
aufgrund der Anzahl der verkauften Eier in Verbindung mit den
durchschnittlichen Legeleistungen der Hühner möglich sein,
Rückschlüsse auf die faktische Bestandsgröße zu ziehen.

Mit der neuen Regelung können die Behörden Betrugsfällen besser
begegnen, wie sie in jüngster Vergangenheit mit Bioeiern vorgekommen
sind. In diesen Fällen waren Ställe überbelegt und Eier wurden zu
Unrecht als Bioprodukte vermarktet.“

Hintergrund:

Seit 2004 dürfen in der Europäischen Union mit wenigen Ausnahmen
nur noch Eier vermarktet werden, die eine Kennnummer tragen. Die
Nummern setzen sich aus einer Kennung für das Haltungssystem, dem
EU-Mitgliedstaat, dem Bundesland, einer Betriebsnummer und einer
Stallnummer zusammen. Erfüllt ein Stall die Voraussetzung für mehrere
Haltungssysteme, erhält dieser gleichzeitig verschiedene Kennnummern.
Künftig muss er sich aber auf eine Kennnummer und damit auf eine
Haltungsform festlegen. Änderungen sind den Behörden zeitnah
anzuzeigen.

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