Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf
die Neugestaltung der Hofabgabeklausel geeinigt. Zu den wiederholten
Aussagen der SPD in den Medien, die Hofabgabeklausel abschaffen zu
wollen, erklären der Vorsitzende der AG Ernährung und Landwirtschaft
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die
zuständige Berichterstatterin Marlene Mortler:
„Wir erinnern die SPD gern noch einmal an unsere klare
Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Die lautet, dass die
Hofabgabeklausel neu gestaltet wird.
Dies wollen wir auf sachlicher Basis tun. Dazu werden wir die
Auswirkungen verschiedener Modelle auf das landwirtschaftliche
Rentensystem, die Beitragszahler und die landwirtschaftlichen
Strukturen gründlich prüfen.
Diese Vorgehensweise haben wir in der Koalition so vereinbart.
Deswegen wundern uns Aussagen der SPD, ohne vorherige Prüfung
verschiedener Optionen die Hofabgabeklausel streichen zu wollen.
Diesen Weg werden wir nicht mitgehen.
Für den Erhalt einer Rente aus der landwirtschaftlichen
Rentenversicherung muss der Hofinhaber nach derzeitiger Regelung
seinen Betrieb an einen Hofnachfolger abgeben, ihn verkaufen oder
verpachten. Die Hofabgabeklausel soll erreichen, dass die
Nachfolgegeneration zeitnah in betriebliche Verantwortung kommt. In
der Vergangenheit wurde die strikte Hofabgabeklausel vielfach
modifiziert und Freiräume bei der Hofübergabe geschaffen. Ein
Gutachten des Von-Thünen-Instituts (vTI) im Auftrag des BMEL kam 2012
zu dem Ergebnis, dass die Hofabgabeklausel nach wie vor die
angestrebte strukturelle Wirkung erzielt. Der Gutachter empfahl aber
eine weitere Modifizierung der Klausel. Trotz vereinzelter Kritik
hatte das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit die
Hofabgabeklausel wiederholt bestätigt.“
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