Der Bundesrat wird am Freitag die Reform der
Solarförderung verabschieden, auf die sich der Bundestag mit der
Länderkammer geeinigt hatte. Dazu erklären der Vorsitzende der AG
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der
zuständige Berichterstatter Johannes Röring:
„Wir begrüßen das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur
Neuregelung der EEG-Förderung für Photovoltaikanlagen. Damit ist es
gelungen, die Kosten für die Verbraucher gering zu halten und für
bereits geplante Anlagen Sicherheit bei der Umsetzung zu erzielen.
Unser primäres Ziel ist es gewesen, die Belastung, welche die
Stromkunden durch die EEG-Umlage tragen, zu begrenzen. Das haben wir
nun erreicht. Nur bei fairen Strompreisen findet die Energiewende in
der Bevölkerung auch Akzeptanz.
Sobald wir in Deutschland das Gesamtausbauziel von 52 Gigawatt
erreicht haben, werden keine neuen Anlagen mehr gefördert. Bis dahin
muss die Branche das Laufen gelernt haben und auf dem freien Markt
bestehen können. Der Einspeisevorrang bleibt auch für Anlagen
jenseits dieser Schwelle erhalten.
Wir haben für schon geplante Anlagen einen angemessenen
Vertrauensschutz mit fairen Fristen geschaffen. Für Dachanlagen,
deren Betreiber vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren
gestellt haben, gibt es z. B. eine Übergangsregelung, wenn die Anlage
bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen ist. Ebenfalls gibt es
unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen für
Freiflächenanlagen. So erreichen wir, dass bereits begonnene Projekte
verlässlich weitergeführt werden können.
Um die Solarindustrie bis dahin noch wettbewerbsfähiger zu machen,
wird die Forschungsförderung weiter verbessert.
Forschungsaktivitäten im Bereich dezentraler Speicher werden im
kommenden Jahr zudem mit einem KfW-Programm und flankierenden Mitteln
des Bundes in Höhe von 50 Millionen Euro gefördert.“
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