Herkunftsbezeichnungen erhalten – Gentechnisch
veränderte Zutaten kennzeichnen
Der Landwirtschaftsausschuss hat am gestrigen Mittwoch über das
europäisch-amerikanische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP)
debattiert. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung
und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Johannes Röring:
„An den geschützten geografischen Herkunftsbezeichnungen der EU
für regionale Lebensmittelspezialitäten wird nicht gerüttelt. Dies
wurde in der Ausschusssitzung noch einmal deutlich. Münsterländer
Knochenschinken, Kölsch und Aachener Printen wird es weiterhin in der
bewährten Art und Weise geben. Generell steht eine Aufweichung von
europäischen Verbraucherschutz- und Qualitätsstandards im Zuge der
Verhandlungen über das Freihandelsabkommens mit den USA überhaupt
nicht zur Debatte.
Qualitäts- und Gesundheitsstandards haben auch bei TTIP oberste
Priorität. Der Grundsatz der Bundesregierung von –Klarheit und
Wahrheit– bei Lebensmitteln muss bei Herkunftsbezeichnungen ebenso
gelten wie bei Herstellungsverfahren. Der Verbraucher muss umfassend
informiert werden, auch in der Frage, ob ein Produkt gentechnisch
veränderte Bestandteile enthält. Deshalb fordern wir eine
durchgängige Kennzeichnung für Produkte, bei denen gentechnisch
veränderte Zutaten zum Einsatz kommen.“
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