Im Deutschen Bundestag wurde am gestrigen
Donnerstagabend in 2./3. Lesung das Tiergesundheitsgesetz
beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der
zuständige Berichterstatter Dieter Stier:
„Vorbeugen ist besser als heilen. Dieser Grundgedanke wurde im
neuen Tiergesundheitsgesetz noch einmal gestärkt. Allein mit der
Umbenennung des Gesetzes von „Tierseuchengesetz“ in
„Tiergesundheitsgesetz“ wird der Vorsorgegedanke deutlich
hervorgehoben.
Durch den stetig zunehmenden Handel mit Tieren und
Tiererzeugnissen innerhalb der EU und mit Drittländern steigt auch
die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen. Von der Gefahr sind
nicht nur Nutztiere betroffen, sondern mittelbar auch die
Verbraucher. Deswegen ist die Prävention und Verhinderung von
Tierseuchen ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz der modernen
Nutztierhaltung in unserer Gesellschaft.
Die fortschreitende Harmonisierung des Tierseuchenrechts auf
EU-Ebene hat eine Anpassung des nationalen Rechts zur Folge. Im
Vordergrund stehen dabei Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz vor
Tierseuchen, wichtig sind aber auch deren Bekämpfung sowie
engmaschigere Kontrollen durch die Behörden.
Kernstück der Novelle sind die Erweiterungen der Befugnisse des
Friedrich-Löffler-Instituts (FLI). Im Rahmen der Prävention wird nun
die Situation weltweit beobachtet, um rechtzeitig Warnungen vor
drohenden Tierseuchen auszusprechen. Zudem soll das FLI bereits im
Verdachtsfall von Tierseuchen tätig werden und nicht, wie bisher,
erst im Ausbruchsfall. Neu ist außerdem die Einrichtung einer
–Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin– am FLI, die
Impfempfehlungen aussprechen kann.
Anders als im Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehen, müssen
In-Vitro-Diagnostika (IVD) zur Laboruntersuchung von Proben nur dann
zugelassen werden, wenn damit anzeigepflichtige Tierseuchen und
meldepflichtige oder mitteilungspflichtige Tierkrankheiten untersucht
werden. Andere IVD benötigen weiterhin keine Zulassungspflicht. Eine
Zulassungspflicht für diese Diagnoseverfahren hätte deren
Weiterentwicklung unnötig verlangsamt und damit einer optimalen und
schnellen Behandlung von Krankheiten entgegen gestanden.“
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