Holzenkamp/Stier: Diskussion um Legehennenhaltung ist unerträglich

Der Bundesrat entscheidet morgen über die
Übergangsfristen bis zum Verbot der Kleingruppenhaltung für
Legehennen in Deutschland. Dazu erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der
zuständige Berichterstatter Dieter Stier:

„Die aktuell im Bundesrat diskutierten Übergangsvorschriften bis
zum Verbot der Kleingruppe in der Hennenhaltung sind
verfassungsrechtlich mehr als bedenklich. Bis zum 31. Dezember 2023
(in Härtefällen bis 2025) soll nach dem Willen des Agrarausschusses
des Bundesrates die Kleingruppe verboten werden. Die Grünen fordern
sogar ein Verbot zum 31. Dezember 2018.

Die Kleingruppe – eine Haltungsform, der Wissenschaftler einen
hohen Tierschutzstandard bescheinigen – sollte ursprünglich die alte
Käfighaltung mit dem kleineren Platzangebot für Legehennen ablösen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dann 2010 die Einführung der
Kleingruppenhaltung über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
aus rein formalen Aspekten gekippt. Jetzt versucht der Bundesrat,
über den notwendig gewordenen Neubeschluss auch die
Kleingruppenhaltung zu verbieten.

Skandalös ist insbesondere, dass diejenigen Tierhalter, die ihre
Ställe im Vertrauen auf politische Verlässlichkeit bis 2010 von der
Käfighaltung auf die Kleingruppenhaltung umgestellt hatten, jetzt vor
den Kopf gestoßen werden. Die vergleichsweise kurze Übergangsfrist
bis zum Verbot ist ein erheblicher Eingriff in die Eigentumsrechte
der Tierhalter.

Wir fordern den Bundesrat daher auf, in seiner Sitzung an diesem
Freitag seine Vorstellungen zu überprüfen und für deutlich längere
Übergangsfristen zu stimmen.“

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