Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen
Freitag das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten zur Flankierung
des Glückspieländerungs-staatsvertrages der Bundesländer. Ein von den
Koalitionsfraktionen eingebrachter Änderungsantrag enthält
maßgebliche Anpassungen zum Schutz der deutschen Vollblutpferdezucht.
Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef
Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Dieter Stier:
„Die Zukunft der deutschen Vollblutpferdezucht ist vorerst
gesichert. Auf Druck der Agrarpolitiker der Koalitionsfraktionen
wurde der Entwurf des Bundesrates für das Gesetz zur Besteuerung von
Sportwetten dahingehend geändert, dass die Pferderennvereine auch
weiterhin Rückzahlungen aus dem Steueraufkommen für Pferdewetten zum
Zwecke der Zucht erhalten können.
Für die deutsche Pferdezucht sind diese Steuerrückvergütungen von
erheblicher Bedeutung. Mit ihnen können die Pferderennvereine Rennen
als Leistungsprüfungen für die Zucht durchführen und somit auch den
Betrieb der Rennbahnen aufrechterhalten.
Die Bundesländer hatten mit ihrem Gesetzentwurf in Kauf genommen,
dass die Europäische Kommission die traditionell in Deutschland für
die Vollblutzucht gewährten Steuerrückvergütungen als unerlaubte
Beihilfe verbietet. Für viele Rennvereine und Rennbahnen hätte dies
das Aus bedeutet.
Im Übrigen begrüßen wir den Hinweis des Finanzausschusses, dass
die Länder die Möglichkeit haben, den Pferderennvereinen
Übergangslösungen zur Anpassung ihrer Wettvertriebsstruktur
anzubieten. Wir fordern die Länder auf, diese Übergangslösungen im
Sinne der Vollblutzucht zu gewährleisten. Andernfalls wäre der
Fortbestand der Vollblutzucht erneut gefährdet.“
Hintergrund:
Die Änderung des Glückspielstaatsvertrages der Länder war aufgrund
europarechtlicher Vorgaben zur Ausgestaltung des staatlichen
Glückspielmonopols notwendig geworden. Während die Länder für die
Lotterien und die Sportwetten verantwortlich zeichnen, obliegt die
Regelung der Pferdewette dem Bund.
Das Rennwett- und Lotteriegesetz – unverändert seit 1922 – regelt
die Besteuerung von Pferdewetten und die Rückzahlung von bis zu 96
Prozent des daraus resultierenden Steueraufkommens zum Zwecke der
Pferdezucht.
Die Öffnung des Rennwett- und Lotteriegesetzes wird über das
Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten vollzogen. Durch diese Öffnung
verliert das Rennwett- und Lotteriegesetz seinen vorkonstitutionellen
Charakter. Die Steuerrückerstattung an die Rennvereine in der alten
Form wäre von der Europäischen Kommission als Beihilfe nicht
akzeptiert worden. Durch die Änderung des Gesetzes zur Besteuerung
von Sportwetten soll dies verhindert werden.
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