„Die Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für
Stilllegung, Rückbau und Entsorgung liegen nicht liquide vor, sondern
sind investiert. Die Bundesregierung ist umgehend aufgefordert, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der die Überführung dieser Rückstellungen
in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht, um das Geld vor
Spekulation zu schützen und für dauerhafte Atommüllfolgekosten zu
sichern. Darüber hinaus müssen die Unternehmen weiterhin in der
Haftung für darüber hinaus anfallende Kosten bleiben. Eine Befreiung
wird es mit uns nicht geben“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher der
Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg, angesichts der Pläne der
drei großen Energiekonzerne E:on, RWE und EnBW, ihr gesamtes
deutsches Atomgeschäft an den Bund zu übertragen, allerdings ohne für
darüber hinaus anfallenden Kosten zu haften. Zdebel weiter:
„Die Rückstellungen der Betreiber für Stilllegung und Rückbau der
Atomkraftwerke sowie für die Entsorgung des Atommülls, zu denen die
Atomkonzerne durch das Atomgesetz verpflichtet sind, sind steuerlich
freigestellt. Das führt zu wirtschaftlichen Vorteilen für die
Betreiber der Atomkraftwerke, denn die Rückstellungen können für
Unternehmensaktivitäten wie die Finanzierung von Investitionsvorhaben
verwendet werden, was die Aufnahme von Krediten und damit
Fremdkapitalzinsen erspart (Innenfinanzierungsvorteil). Hinzu kommt
ein Zinsvorteil aus der Verschiebung von Steuerzahlungen in die
Zukunft. Die gegenwärtige Rückstellungsregelung hat nach
konservativen Schätzungen in den vergangenen Jahrzehnten zu einem
wirtschaftlichen Vorteil für die Atomkonzerne von über 50 Mrd. Euro
geführt. Im Falle einer Insolvenz der Atomkonzerne hingegen stünden
die Rückstellungen nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung. Die
Rückstellungen sollen daher in einen öffentlich-rechtlichen Fonds
überführt werden.“
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