Hundehaftpflicht: auch Diskussion im Thüringer Landtag

In Hamburg und Berlin ist sie schon längst Pflicht: die Hundehaftpflicht. Auch in Niedersachsen wurde durch Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) ein entsprechender Entwurf vorbereitet, der spätestens im Jahr 2013 umgesetzt werden soll. Nun folgt auch die Diskussion in Thüringen, ob die Hundehaftpflicht auch Bestandteil eines Hundegesetzes werden soll.

Informationen zur Hundehaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflicht.html

Neben der Hundehaftpflicht sind auch die Kennzeichnung mittels Chip und ein Sachkundenachweis Bestandteile des Gesetzes. Auf politischer Ebene wird damit angestrebt, die Unfälle mit Hunden zu vermindern, die Hundehalter zu sensibilisieren und auch die Opfer von Beißattacken besser zu schützen. Wobei man deutlich klarstellen muss: Die meisten Hundehalter sind sehr sorgfältig im Umgang mit ihrem Tier, doch auch kleinere Unfälle lassen sich in der Regel nicht immer vermeiden. Und hier ist die Hundehaftpflicht schon eine große Hilfe bei der Schadensregulierung.

In der lauen Mittagssonne ist Kai mit seinem Hund Doggy im Park unterwegs. Sie genießen die frische Luft und Doggy stöbert angeleint hier und da an den Bäumen, um die Gerüche seiner Artgenossen ausfindig zu machen. Nach der ganzen Rennerei von Doggy strebt Kai eine Parkbank an, um sich ein wenig hinzusetzen. Auf dem Weg dorthin kommt ihnen ein Radfahrer entgegen. Doggy springt hoch und der Radfahrer verreißt vor Schreck das Lenkrad, er stürzt und bricht sich beim Aufprall den Unterarm.

Kai ist bestürzt über den Vorfall. Er weiß: Als Halter eines Hundes ist er verantwortlich für Schäden, die von Doggy ausgehen. Und dazugehört auch der Sturz des Radfahrers. Auch wenn Doggy den Radfahrer nicht angesprungen hat, so reicht doch der Schrecken aus, um Kai in die Verantwortung zu nehmen.

Letztendlich werden auf Kai nun eine Schadensersatzforderung, Schmerzensgeld und vielleicht noch weitere Kosten zukommen. Ohne Hundehaftpflicht kann das schnell zu einem teuren Spaß werden, denn aus eigener Tasche sind solche Forderungen in der Regel nur selten zu begleichen. Daher hat sich Kai rechtzeitig mit der Hundehaftpflicht für Doggy abgesichert.

Die Hundehaftpflicht erfüllt einen konkreten Zweck: Wird durch einen Hund ein Schaden verursacht, so haftet nach der Gesetzeslage der Hundehalter für diesen Schaden. Da wie auch in allen anderen Bereichen die Schadensersatzleistung über eine Versicherung abgedeckt werden kann, besteht also die Möglichkeit, sich gegen Schadensersatzforderungen abzusichern. Wesentlich sind hier Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Aber auch Mietsachschäden können Bestandteil der Hundehaftpflicht sein – gerade wichtig für Mieter einer Wohnung oder eines Hauses und auch um Urlaub, wenn Doggy und Kai sich in einer gemütlichen Ferienwohnung mit Strandblick erholen.

Bildquelle: Kim Deutsch, www.pixelio.de