Hundehaftpflicht: Auch Niedersachsen geht neue Wege beim Hundegesetz

Wie in vielen anderen Bundesländern ist in Niedersachsen seit 2009 ein neuer Gesetzentwurf geplant, der sich mit der Sicherheit beim Thema Hund befasst. Im August hat die niedersächsische Landesregierung das neue Hundegesetz des Agrarministeriums auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz werden künftig weit reichende Änderungen auf die Hundehalter in Niedersachsen zukommen.

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Was in vielen Bundesländern bereits seit Jahren gesetzlich geregelt ist, wird voraussichtlich ab November auch die Hundehalter in Niedersachsen zur Pflicht werden. Unter anderem sind folgende Inhalte beim neuen Gesetz vorgesehen:

– Hunde ab einem Alter von sechs Monaten bekommen einen Chip mit Angaben auch zum Halter
– Die Hundehaftpflicht wird nun Pflichtversicherung für alle Hundehalter
– Sachkundenachweis für Hundehalter, wobei Hundehalter, die seit mehr als zwei Jahren einen Hund besitzen, als sachkundig gelten. Als sachkundig zählen auch Tierärzte, Jagdscheininhaber, Diensthundeführer oder Suchhundeführer
– Verweigerung der Hundehaltung für Gewalttäter

Mit diesem Gesetz reagiert Niedersachsen auf die Beißunfälle in der Vergangenheit. Vor allem mit der Regelung zur Hundehaftpflicht sollen Opfer von Beißattacken oder Unfällen mit Hunden beim Ausgleich erlittener Schäden besser gestellt werden. Oftmals war beim Hundehalter keine Hundehaftpflicht vorhanden, so dass das Opfer oft schlechte Chancen hatten, Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten.

Gerade bei der Hundehaftpflicht darf der Hundehalter nicht sparen. Schon ab 35,90 Euro kann die Hundehaftpflicht abgeschlossen werden. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zu hohen Schadensersatzforderungen, wenn durch den Vierbeiner mal ein Schaden verursacht wird. Nicht nur ein Biss oder eine Beißattacke können für den Halter eine teure Angelegenheit werden, sondern auch ein Sachschaden, z. B. im Straßenverkehr, kann die finanzielle Existenz des Hundehalters vernichten.

Bildquelle: Günter Havlena, www.pixelio.de