Hundehalter haben es nicht leicht. Sie müssen Hundesteuer zahlen und sich andauernd mit dem Vorurteil auseinandersetzen, ihre Vierbeiner achtlos überall ihr Geschäft machen zu lassen. Und dann auch noch die Hundehaftpflichtversicherung: In manchen Bundesländern ist sie bereits Pflichtversicherung, ansonsten ist es freigestellt eine solche für den geliebten Vierbeiner abzuschließen.
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Die Kosten kann man sich doch sparen – die Hundesteuer verschlingt eh schon genug Geld, wird sich so manch ein Hundehalter denken. Vorsicht – sagen andere Hundebesitzer: Denn ganz ohne Hundehaftpflichtversicherung kann man sehr schnell das Nachsehen haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt eindeutig, dass der Tierhalter bei einem Schaden demjenigen zu Schadensersatz verpflichtet ist, den der Hund geschädigt hat. Da reicht doch eigentlich die normale Privathaftpflichtversicherung, denkt so manch ein pfiffiger Hundefreund. Dem ist nicht so – nur die Hundehaftpflichtversicherung reguliert auch Schäden, die durch den Hund verursacht wurden. Und ohne diese kann es sehr teuer werden.
Ein Hund hat ein verspieltes Wesen. Doch oftmals verursacht er dabei Schäden, für die Herrchen oder Frauchen nun haften müssen. Zerbissene Gegenstände, umgegrabene Gärten auf der Suche nach einem Knochen, alles das kostet den Hundehalter richtig Geld, wenn er keine Hundehaftpflichtversicherung besitzt.
Klassische Variante bei Schäden ist auch der Biss ins Bein des Brief- oder Paketzustellers. Das ist nicht selten mit einer Heilbehandlung verbunden, Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld sind die logische Konsequenz daraus. Folglich kann man an den Beispielen ableiten, dass die Hundehaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden haftet. Aber auch Vermögens- und Mietsachschäden sind Bestandteil des Versicherungsschutzes.
Bei der Schadensersatzpflicht kommt für Hundefreunde erschwerend noch hinzu, dass diese auch für den vom Hund verursachten Schaden haften, wenn sie selber gar nicht dabei waren. Dieses ist z. B. der Fall, wenn der Hund durch Dritte ausgeführt wird, oder beim Spiel im Park einen anderen Hund verletzt. Für Außenstehende kann ein Hund eine subjektive Bedrohung sein. Nicht selten kommt es bei einer Begegnung zwischen Hund und Passant oder Radfahrer zu einer nicht vorhersehbaren Situation. Auch wenn der Hund von Herrchen oder Frauchen an der Leine geführt wird, kann es durch eine Bewegung des Hundes oder einen Sprung zu einer Gefährdung kommen, ohne dass der Hund tatsächlich eine Angriffsabsicht hatte. Kommt hierdurch ein Mensch z. B. durch einen Sturz zu Schaden, haftet auch hier der Hundehalter.
Viele klassische Fälle belegen die Notwendigkeit der Hundehaftpflichtversicherung. Eine Schadensersatzforderung kann gerade bei Personenschäden schnell zu einer existenziell kritischen Situation führen. Das sollte sich jeder Hundehalter Gedanken machen, ob man nicht für einen geringen Beitrag den Schutz der Hundehaftpflichtversicherung in Anspruch nimmt.
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