Die International Fragrance Association (IFRA) begrüsst die
Annahme des Vorschlags der EU-Kommission zum Schutz gegen den
unrechtmässigen Erwerb, die Verwendung und Veröffentlichung von
vertraulichen Geschäftsinformationen und Know-how.
Der Vorschlag, die jeweiligen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften
zu harmonisieren, gemeinsame Definitionen zu erarbeiten und
sicherzustellen, dass in Fällen von Missbrauch, Verwendung oder
Veröffentlichung eine ausreichende und vergleichbare Rechtsprechung
in allen EU-Ländern greift, wird zu einem leistungsfähigen
Binnenmarkt beitragen.
Viele Branchen, insbesondere die Duftstoffindustrie, sind auf
rasche, fortwährende und schrittweise Innovationen angewiesen, um
ihren Produktlinien einen Mehrwert zu verleihen, Nachfrage in reifen
Märkten zu schüren und die Markentreue vonseiten ihrer Verbraucher zu
stärken. Erfolgreiche Innovationen basieren auf Know-how (
Betriebsgeheimnissen) – einem Schlüsselfaktor der
Konkurrenzfähigkeit. Dieses Know-how ist besonders verletzlich. Sein
Missbrauch schwächt Innovationen und zwingt gesetzestreuen
Unternehmern wettbewerbsbedingte Nachteile auf.
„Die Duftstoffindustrie, eine der kreativsten Branchen Europas,
kennt seit langem die Bedeutung ihres Know-hows für ihre langfristige
Entwicklung, doch rechtlich besteht nach wie vor Ungewissheit“, so
Pierre Sivac, President der IFRA. „Der Durchsetzung des Schutzes
unseres Know-hows gestaltet sich aufgrund uneinheitlicher Systeme in
den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten als zunehmend schwierig. Sofern
erfolgreich, wird dieser gewagte Vorschlag der Kommission merklich
dazu beitragen, dass innovative europäische Branchen, wie die
Duftstoffindustrie, auch weiterhin konkurrenzfähig bleiben.“
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Kontaktperson: Stephen Weller
Unternehmen: IFRA
Telefonnummer: +32-2-214-2067
Handynummer: +32-497-57-33-94
E-Mail-Adresse: sweller@ifraorg.org
Weitere Informationen unter:
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