„Der Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU, CSU
und SPD trägt den komplizierten bürokratischen neuen Regulierungen
der Zeitarbeit Rechnung. Er belässt die bereits im geltenden
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Evaluierung im Jahr 2020″,
reagiert der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, auf den am 7. Februar
vorgestellten Koalitionsvertrag.
Stolz: „Das Sondierungsergebnis hatte zunächst ein Vorziehen
dieser Untersuchungen auf das kommende Jahr vorgesehen. Bis zu diesem
Zeitpunkt hätten aber keine belastbaren und aussagekräftigen Daten
vorgelegen. Daher begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich.“
Abstand genommen
Positiv sei auch, dass trotz anderer SPD-Wunschvorstellungen von
weiteren Regulierungen der Branche im Regierungsprogramm Abstand
genommen wurde: „Es wäre nicht vertretbar gewesen, mit den
Einschränkungen im Befristungsrecht gleichzeitig weitere dringend
benötigte Flexibilisierungsinstrumente für den deutschen Arbeitsmarkt
zu erschweren“, so Stolz.
Flexibilität
Zeitarbeit sei in der Regel eine unbefristete, tarifliche
Beschäftigung, die gleichzeitig zur notwendigen Flexibilität auf dem
Arbeitsmarkt beitrage. Insoweit gelte es, diese Vorzüge der
Personaldienstleistungen als zukunftsgerichtete Beschäftigungsform
noch stärker auch politisch positiv zu würdigen.
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