In den letzten Tagen erhielten zahlreiche Gastronomie-Betriebe Post, mit denen ihnen stark überteuerte Textauszüge aus dem Jugendschutzgesetz angeboten werden. Die Absender beziehen sich dabei auf eine Änderung des Gesetzes vom März 2016, u.a. in Zusammenhang mit sog. e-Shishas und schüren bei den Empfängern Angst, indem sie auf eine drohende Geldstrafe bis zu 50.000 Euro bei Nicht-Aushang des Jugendschutzgesetzes verweisen.
Die IHK weist darauf an, dass DEHOGA-Mitglieder die gastronomierelevanten Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz für 2,50 Euro (Nichtmitglieder 5,- Euro) über die DEHOGA-Geschäftsstelle beziehen oder auch im freien Handel erwerben können. In den besagten Schreiben werden die Texte zu einem Vielfachen dieses Preises angeboten.
Unter www.saarland.ihk.de hält die IHK unter der Kennzahl 67 mit dem Dokument A25 („Aushangpflichten für Arbeitgeber“) Informationen zum Thema bereit.