Das mit Österreich abgeschlossene Abkommen über die 
Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Abgeltungssteuerabkommen) ist 
seit 1. Januar 2014 in Kraft. Auf dieser Grundlage wurden in der 
Vergangenheit unversteuerte Vermögenswerte von österreichischen 
Steuerpflichtigen regularisiert und damit die Erfüllung der 
Steuerpflicht österreichischer Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein
sichergestellt. Erfasst wurden dabei nicht nur liechtensteinische 
Bankkonten, sondern auch Vermögenswerte, die von österreichischen 
Steuerpflichtigen über Stiftungen oder andere Vermögensstrukturen 
gehalten werden. Das Abkommen sieht zur Regularisierung entweder die 
Meldung von Namen und Vermögenswerten oder die Leistung einer 
pauschalen Abgeltungssteuer vor. Für die Zukunft wird mittels dieser 
beiden Möglichkeiten des Abgeltungssteuerabkommens die Erfüllung der 
Steuerpflicht österreichischer Kunden in Liechtenstein 
sichergestellt.
   Von Juli 2014 bis Juni 2015 erfolgen  monatlich Zahlungen von 
Liechtenstein nach Österreich zur Regularisierung von unversteuerten 
Vermögen sowie Meldungen von offengelegten Vermögen. Bis Ende 
Dezember 2014 wurden rund 242,8 Millionen Euro an Österreich 
überwiesen. Im Rahmen der 7–288 freiwilligen Meldungen wurden 
Vermögenswerte von rund 850,7 Millionen Euro offengelegt.
   Liechtenstein und Österreich stellen in einer ersten 
Zwischenbilanz das gute Funktionieren des Abkommens fest. Beide 
Länder zeigen sich zufrieden mit den bisherigen Ergebnissen. 
Liechtenstein und Österreich haben zudem vereinbart, über die Frage, 
welche Bestimmungen im Abkommen aufgrund des anstehenden Übergangs 
zum automatischen Informationsaustausch nicht mehr erforderlich sind 
Gespräche zu führen.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
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