Immer mehr Inhaber von Liechtensteiner Lebensversicherungen treten von ihren Verträgen zurück.

Immer mehr Inhaber von Liechtensteiner Lebensversicherungen treten von ihren Verträgen zurück.
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Vor allem die Vienna Life Lebensversicherungen AG, Fortuna Lebensversicherungen AG und die PrismaLife AG fallen negativ auf. Sie vertreiben seit Jahren fondsgebundene Lebensversicherungen – statt den versprochenen Erträgen, sind Kunden jedoch mit hohen Verlusten konfrontiert.

Erfahrene Anwälte und Experten der Prozessfinanzierungsgesellschaft empfehlen, jetzt die Verträge zu kündigen und gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen. Denn Schuld an diesen Verlusten tragen meist die Lebensversicherungen selbst.

Hohe Kosten bedeuten hohe Verluste für Kunden

Um Kunden von den Lebensversicherungen zu überzeugen, werden meist die vielen Vorteile des Finanzplatzes Liechtenstein angepriesen: Die Werbeversprechungen reichen von der Steuerfreiheit des Vermögenszuwachses, über Konkursprivileg, und das Versicherungsgeheimnis bis hin zu übermäßig hohen Renditen. Die Angebote werden in Hochglanzbroschüren ausgeschmückt und Vienna Life-Produkte tragen beispielsweise vielversprechende Namen wie Selecta, Prime, Protected, Floor oder Garantie. Kunden erwarten sich durch die Versprechungen dementsprechende Rendite und Erträge, über die hohen Kosten werden sie nicht in ausreichendem Maße aufgeklärt.

Verluste waren zu erwarten

Zahlreiche Anleger erlitten in den letzten Jahren hohe Verluste. „Den Verantwortlichen der Versicherungen muss dies von Anfang an klar gewesen sein, denn oft liegt der Grund des Verlustes darin, dass exorbitante Kosten und Gebühren an die Kunden verrechnet wurden. Verschwiegen wurde und wird immer noch, dass nach Abzug dieser Kosten realistischerweise gar kein Ertrag und keine Rendite erwartet werden kann“, erklärt ein Rechtsanwalt der Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Beispielsweise steht die PrismaLife nun schon seit Längerem unter Verdacht, wissentlich untaugliche Anlageprodukte (Anm. fondsgebundene Rentenversicherungen) an ihre Kunden verkauft zu haben. Das Produkt erweckt den Eindruck, dass neben den monatlichen Raten keine weiteren Kosten anfallen. Das Gegenteil ist der Fall: Kunden sind zusätzlich mit Versicherungssteuer, Verwaltungskosten des Fonds und weiteren Gebühren, die bei Vertragsabschluss nicht offengelegt wurden, konfrontiert. Nach Berechnungen der Prozessfinanzierungsgesellschaft müsste das Anlageprodukt außerordentlich hohe Jahresrenditen erzielen, damit ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Dies ist nicht nur aufgrund der momentanen Finanzmarktlage unrealistisch.

Jetzt klagen, um die Chancen auf Schadenersatz zu erhöhen

Sofern bei Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung hinsichtlich der Risiken und der hohen Kosten stattgefunden hat, müssen Versicherungen Schadensersatz leisten. Bereits mehr als 10.000 Geschädigte, die jeweils große finanzielle Schäden mit ihren fondsgebundenen Lebensversicherungen erlitten haben, werden durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft unter der Leitung einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vor Gericht erfolgreich vertreten. Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Verjährung und desto größer die Chance auf Erfolg.

• Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte unter der Leitung eines mit Spezialkenntnissen auf dem Gebiet des Versicherungsrechtes ausgestatteten in Österreich und im Fürstentum Liechtenstein zugelassenen BSZ e.V. Vertrauensanwalts, haben in der Vergangenheit bereits viele Prozesse gegen Lebensversicherungen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, geführt. Viele Geschädigte, die jeweils große finanzielle Schäden mit ihren Lebensversicherungen erlitten haben wurden bereits erfolgreich vertreten.

Bei Besitz einer fondsgebundenen Lebensversicherung von Vienna Life Lebensversicherungen AG, Fortuna Lebensversicherungen oder PrismaLife AG, handeln Sie jetzt und sichern sich über den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung die erfolgversprechende Vertretung durch die vorgenannten Spezialisten.
Mit unserem Prozesskostenfinanzierer an der Seite, steht der Geschädigte auf einem gleichen finanziellen Niveau wie die Gegenseite.

Diese Prozesskostenfinanzierungsanstalt ist unabhängig und sieht es als ihre einzige Pflicht an, geschädigten Versicherungsnehmern zu ihrem Recht und damit zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. Die Prozesskostenfinanzierungsanstalt übernimmt dabei sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts- und Gutachterkosten sowie sonstige Honorare – sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium. Bei Gewinn bleibt ein vertraglich vereinbarter Anteil davon bei der Gesellschaft als Provision zur Prozesskostendeckung.

Für das Einschreiten der Prozesskostenfinanzierungsanstalt und die Bearbeitung des Falles erwachsen bei Zustandekommen einer Erfolgsbeteiligungsvereinbarung zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Gebühren oder Kosten. Die anfallenden Kosten und Gebühren werden von der Prozesskostenfinanzierungsanstalt getragen.

Daher haben die Kunden mit keinen Fixkosten zu rechnen!

Es liegt somit auch im größten Interesse der Prozesskostenfinanzierungsanstalt, alles dafür zu tun den maximalen Profit für Sie zu erwirtschaften. Nur wenn Sie Erfolg haben, hat auch die Prozesskostenfinanzierungsanstalt Erfolg!

Wer auch relativ rasch und ohne Risiko zu einem sehr attraktiven wirtschaftlichen Erfolg gelangen will, kann sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anmelden.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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