
Herr Manshardt, Sie sind Fachanwalt für Strafrecht in Berlin. Was bedeutet diese Spezialisierung eigentlich genau?
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ ist kein Werbeetikett, sondern ein geschützter Titel, den nur führen darf, wer bestimmte Anforderungen erfüllt. Ich musste z.?B. über 120 praktische Fälle aus dem Strafrecht nachweisen, einen umfangreichen Fachanwaltslehrgang absolvieren und mich seither jährlich fortbilden.
Kurz gesagt: Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über nachgewiesene Erfahrung und vertieftes Wissen in allen Bereichen des Strafrechts – von der klassischen Strafverteidigung bis hin zu Nebenklagevertretung oder Strafvollstreckung.
Was unterscheidet Sie damit von einem „normalen“ Rechtsanwalt?
Grundsätzlich darf jeder zugelassene Rechtsanwalt auch strafrechtliche Mandate übernehmen – genauso wie er theoretisch Arbeitsrecht, Mietrecht oder Familienrecht bearbeiten darf. Aber: Recht ist extrem komplex und entwickelt sich ständig weiter.
Ein Fachanwalt für Strafrecht konzentriert sich ausschließlich oder überwiegend auf dieses Gebiet. In meinem Fall bedeutet das: Ich bearbeite nahezu ausschließlich strafrechtliche Fälle – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision.
Diese Spezialisierung sorgt dafür, dass man auch bei schwierigen Konstellationen schnell erkennt, welche Strategie sinnvoll ist, wo Fallstricke lauern und wie die aktuelle Rechtsprechung lautet. Erfahrung und Routine machen oft den Unterschied.
Wann ist es besonders wichtig, einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen?
Im Grunde immer dann, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht – ganz gleich, ob es sich um eine Anzeige wegen Betrugs, Körperverletzung, Diebstahl oder auch um ein Betäubungsmittelverfahren handelt.
Gerade im Strafrecht gilt: Frühe Verteidigung ist gute Verteidigung. Wer zu spät handelt, verschenkt oft wertvolle Möglichkeiten – etwa, um eine Einstellung zu erreichen oder Fehler im Ermittlungsverfahren aufzudecken.
Insbesondere bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Sexualdelikten, Haftbefehlen, Jugendstrafverfahren oder auch Wirtschaftsstrafsachen ist fachanwaltliche Expertise entscheidend.
Viele Menschen haben Angst, überhaupt mit einem Strafverteidiger Kontakt aufzunehmen. Was sagen Sie dazu?
Das ist leider so – und oft ein Problem. Viele warten, bis es fast zu spät ist. Dabei ist ein Strafverteidiger nicht der „Letzte Ausweg“, sondern derjenige, der von Anfang an für die Rechte des Mandanten kämpft.
Ich kann jeden nur ermutigen: Wenn eine Vorladung der Polizei, eine Hausdurchsuchung oder ein Ermittlungsverfahren ins Haus flattert – bitte nicht abwarten oder selbst aussagen, sondern direkt einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Schweigen ist in solchen Situationen Gold – und rechtlicher Beistand umso wichtiger.
Was macht eine gute Strafverteidigung Ihrer Meinung nach aus?
Eine effektive Verteidigung besteht aus mehreren Bausteinen: Zunächst braucht es fundiertes Wissen, etwa über Verfahrensrecht, Beweisführung und strafprozessuale Taktik. Dann ist strategisches Denken gefragt – wann wird geschwiegen, wann gesprochen? Wie kann man Beweise in Frage stellen?
Aber auch die menschliche Komponente darf nicht unterschätzt werden. Viele Mandanten befinden sich in einer extrem belastenden Situation. Als Anwalt muss man vermitteln, beruhigen, klar kommunizieren – und gleichzeitig hart in der Sache bleiben.
Arbeiten Sie eher gerichtlich oder außergerichtlich?
Beides. Viele Mandate betreffen das klassische Ermittlungsverfahren, also wenn Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob überhaupt Anklage erhoben wird. Hier kann oft schon durch geschickte Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden – zum Beispiel mangels Tatnachweis oder wegen geringer Schuld.
Kommt es zum Prozess, vertrete ich meine Mandanten vor allen berliner Strafgerichten – vom Amtsgericht bis zum Landgericht Berlin. Auch in Haftsachen, also bei Untersuchungshaft oder vorläufiger Festnahme, bin ich regelmäßig tätig.
Wie sieht eine Zusammenarbeit mit Ihnen in der Praxis aus?
In der Regel beginnt es mit einem telefonischen Erstkontakt oder einer E-Mail. Ich kläre dann zunächst ab, ob Eile geboten ist – etwa bei Durchsuchung oder Haft. Danach folgt ein persönliches Beratungsgespräch in meiner Kanzlei in Berlin oder online, wenn gewünscht.
Anschließend beantrage ich Akteneinsicht, was enorm wichtig ist. Erst wenn ich weiß, was der Staatsanwaltschaft vorliegt, kann ich die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln. Viele Mandanten wollen „ihre Geschichte erzählen“, bevor ich die Akte kenne – davon rate ich ab. Aussagen sind später noch möglich, aber sie sollten stets auf Kenntnis der Aktenlage basieren.
Was würden Sie jemandem raten, der eine Vorladung von der Polizei wegen eines Strafvorwurfs erhalten hat?
Ganz klar: Nicht hingehen, nicht aussagen, nicht rechtfertigen – sondern sofort einen Fachanwalt kontaktieren. Die Polizei ist nicht verpflichtet, über Rechte aufzuklären. Aussagen können falsch verstanden, protokolliert oder später gegen die beschuldigte Person verwendet werden.
Mit einem Anwalt an der Seite steht man nicht allein da – und es können von Anfang an die richtigen Weichen gestellt werden. In vielen Fällen kann ein Verfahren ohne Anklage beendet werden, wenn frühzeitig gehandelt wird.
Herr Manshardt, gibt es auch typische Irrtümer im Strafrecht, denen Sie regelmäßig begegnen?
Oh ja. Einer der häufigsten ist: „Wenn ich unschuldig bin, kann ich ruhig mit der Polizei reden.“ Das stimmt leider nicht. Selbst Unschuldige können sich durch unbedachte Aussagen in Schwierigkeiten bringen – etwa durch Widersprüche oder Missverständnisse.
Ein weiterer Irrtum: „Ich bekomme schon einen Pflichtverteidiger, das reicht.“ In der Realität ist ein Wahlverteidiger, den man selbst bestimmt, oft die bessere Wahl – vor allem, wenn es um komplexe Verfahren oder besonders sensible Themen geht.
Nicht zuletzt glauben viele: „Das klärt sich alles irgendwie von selbst.“ Aber gerade das Strafrecht ist ein Bereich, in dem man ohne professionelle Unterstützung sehr schnell sehr viel verlieren kann.
Zum Abschluss: Was schätzen Ihre Mandanten an Ihrer Arbeit besonders?
Die meisten Mandanten sagen, sie fühlen sich bei mir verstanden, ernst genommen und professionell vertreten. Ich erkläre die Dinge klar, halte keine juristischen Vorträge, sondern arbeite lösungsorientiert.
Außerdem bin ich persönlich erreichbar, auch bei akuten Situationen wie Verhaftung oder Durchsuchung. Vertrauen ist für mich das A und O in der Strafverteidigung – und das beginnt mit ehrlicher Kommunikation auf Augenhöhe.