„Inkassogesetz gefährdet effizientes und verbraucherfreundliches Forderungsmanagement“

Der vom Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur
Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ bedeutet eine
enorme Mehrbelastung für die Wirtschaft und die Justiz. „Die
vorgesehene drastische Einschränkung der erstattungsfähigen
Inkassokosten gefährdet den effizienten Forderungseinzug. So wird es
zu mehr Zahlungsausfällen kommen, die in der Konsequenz zu
Firmeninsolvenzen führen“, kritisiert die Präsidentin des
Bundeverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Kirsten
Pedd.

Der Referentenentwurf sieht bei Forderungen bis 500 Euro eine
Senkung der erstattungsfähigen Gebühren von zurzeit 58,50 Euro auf
höchstens 31,50 Euro vor. „Eine ungefähre Halbierung der wichtigsten
Einnahmen bei stetig steigenden Kosten hätte nicht nur für die
Inkasso-Branche dramatische Konsequenzen, sondern würde die gesamte
Wirtschaft schädigen und Gerichte zusätzlich belasten“, mahnt Pedd.
„Die Wirtschaft, aus der fast eine halbe Million Unternehmen
Inkassounternehmen beauftragen, bliebe auf offenen Forderungen sitzen
– die Kosten dafür tragen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die
das Ministerium mit seinem Entwurf ja eigentlich entlasten wollte.“

Ein bemerkenswerter Aspekt des Entwurfs ist die teilweise Abkehr
vom Verursacherprinzip im Schadensersatzrecht: Bislang haben
Schuldnerinnen und Schuldner allein die Kosten für die
Inkassodienstleistung zu tragen – damit kommen sie für den von ihnen
verursachten Verzugsschaden auf. Das ist richtig, denn bei
vertragstreuem Verhalten wäre die Beauftragung des
Inkassounternehmens nicht nötig gewesen. Künftig müssten dann
Gläubiger selbst für einen Teil der Inkassokosten aufkommen. Das ist
ungerecht und geht am Ende ebenfalls zulasten derjenigen
Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Rechnungen ordentlich
bezahlen.

Grundsätzlich positiv sieht der BDIU die vorgesehene Verbesserung
der Aufsicht über die Inkassounternehmen, beklagt aber im Einklang
mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dass sich an der
Zersplitterung auf 16 Bundeländer noch immer nichts ändern soll.

Inkassounternehmen sorgen dafür, dass über 70 Prozent der jährlich
20 Millionen neu hinzukommenden Forderungsfälle außergerichtlich und
einvernehmlich zwischen Schuldner und Gläubiger gelöst werden. Damit
hilft Inkasso nicht nur der Wirtschaft, sondern entlastet auch die
Justiz von mehreren Millionen Fällen pro Jahr. Die Pläne des BMJV
würden das in vielen Fällen unmöglich machen.

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Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
www.inkasso.de
Pressesprecher: Marco Weber, presse@inkasso.de

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