Die Berichterstattung über tausende von Beamten, die während ihrer Dienstzeit Versicherungen und Bausparverträge an ihre Kollegen vermitteln, hat die Politik aufgeschreckt. „Das Ministerium hat die aktuellen Medienberichte zum Anlass genommen, ein Informationsschreiben mit Erläuterungen zu den beamtenrechtlichen Regelungen des Nebentätigkeitsrechts an die Obersten Bundesbehörden zu versenden“, sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Philipp Spauschus, dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). Zwar sei die Praxis, Versicherungsverträge in Nebentätigkeit außerhalb der Dienstzeit zu vermitteln, grundsätzlich nicht zu beanstanden. Dies gelte jedoch nur, „wenn alle dienst- und datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Dies schließt selbstverständlich die Nutzung dienstlich erworbener personenbezogener Informationen für die Vermittlungstätigkeit aus“, sagte Spauschus.
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