Insolvenz in England: Schritte zur Freiheit (englandinsolvenz24.de)

(englandinsolvenz24.de) Bevor sich deutsche Insolvente für den Weg der Schuldenfreiheit in England entscheiden, haben sie häufig innere Hürden aufgebaut, die in der Regel durch Unkenntnis oder eine weit verbreitete Gerüchteküche entstanden sind. „Dabei ist der Weg nach England eigentlich nicht so schwer, man muss ihn nur kennen“, sagt Julian Berger von Englandinsolvenz24, eine der führenden Insolvenzagenturen. „Sie reichen bei einem Londoner Insolvenzgericht, Ihren Insolvenzantrag ein, den wir mit Ihnen sorgfältig und so rechts-sicher wie möglich, nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet haben“ so Berger. . In diesem Antrag wird die persönliche Insolvenz versichert, und eine Liste aller bekannten Gläubiger inkl. des Schuldbetrages eingereicht. “ Sie versichern, dass Sie mindestens ein halbes Jahr in England Ihren Lebensmittelpunkt gehabt haben“, sagt Berger. Der Antrag umfasst, je nach Länge Ihrer Gläubigerliste, 30 bis 50 Seiten und weist viele Hürden auf, die nur ein Fachmann erkennt. Hier ist, wie bei vielen anderen Schritten Ihres Vorhabens, Vorsicht geboten. Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Insolvenzrichter wird das Verfahren entweder sofort anerkannt, oder der Antragsteller muss noch einmal wiederkommen mit Dokumenten, die den Lebensmittelpunkt belegen.
Julian Berger: „Dies ist nicht ungewöhnlich, es hat bei unseren Mandanten aber noch nie zur Ablehnung des Verfahrens geführt: 100% Erfolgsquote. Deswegen gibt es bei uns auch die Geld zurück Garantie, die Sie sonst nirgends finden“
Nachdem der Insolvenzrichter den Antrag anerkannt hat, werden der Antragsteller einem Insolvenzverwalter (Official Receiver, OR) zugewiesen. Mit ihm erfolgt entweder am selben Tag oder innerhalb der kommenden ein bis zwei Wochen ein Gespräch, in dem der Antragsteller seine Situation erklärt, wie es zu Ihrem Konkurs kam, die Hintergründe etc. Dann geht der Antragsteller gemeinsam mit dem OR alle Gläubiger durch. Der OR schreibt dann alle Gläubiger innerhalb der kommenden drei Monate an. Nach einem Jahr, manchmal auch nach 6-9 Monaten, erfolgt automatisch Ihre Restschuldbefreiung.
„Das alles klingt reibungslos. Bei uns ist es das auch, wenn Sie sich genau an unsere Anweisungen halten. Es gibt mehr Tücken, als Sie sich jetzt vorstellen können. Es ist einfach, wenn Sie die Hürden kennen, und wenn Sie sich an die Regeln halten. Ansonsten ist es fast unmöglich.“ sagt Julian Berger von Englandinsolvenz24.
Berger weitere: „Wir gehen davon aus, Sie sind unser Mandant und Sie haben sich an die Anweisungen gehalten.Nach spätestens einem Jahr sind Sie dann wieder in der Lage, etwas Neues zu beginnen.Ein Leben ohne Furcht vor Gläubigern, der deutschen Justiz, deutschen Gerichtsvollziehern, dem Finanzamt oder anderen Institutionen, die Ihnen das Leben so schwer machen“
Möglich ist diese neue Freiheit nach max. 12 Monaten durch die EU Verordnung Nr.1364/2000 und das BGH Urteil (Aktenzeichen: IXZB 5100 , 18.September 2001):

„Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland (Anmerkung: in unserem Fall England/London) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen Insolvenzordnung entsprechen.“