Ausländische Arbeitnehmer dürfen somit ab 01.03.2012 mit einer schnelleren Anerkennung Ihrer Abschlüsse rechnen. Das Gesetz sieht es vor, dass Berufsabschlüsse, die Zuwanderer in ihrer Heimat erworben haben, innerhalb von drei Monaten überprüft werden müssen. Diejenigen Berufsqualifikationen, die mit den deutschen Anforderungen vergleichbar sind, werden durch eine Prüfungsstelle anerkannt. Kenntnisse, die im Ausland erworben wurden und nicht anerkannt werden, werden zumindest bescheinigt.
Von diesem Gesetz dürften laut Bundesministerium nicht nur ca. 300.000 Zuwanderer profitieren sondern auch Sie als Unternehmen. Neben einer leichteren Vergleichbarkeit der im Ausland erworbenen Abschlüsse, impliziert diese Gesetzesneuregelung einen größeren Bewerbermarkt, der Ihnen als Unternehmen zur Verfügung steht.
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