Zu der Anhoerung zu der sogenannten „Health-Claims-Verordnung“ im Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages erklaeren die zustaendigen Berichterstatterinnen der SPD-Bundestagsfraktion Iris Gleicke und Kerstin Tack:
Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen („gut fuer den Knochenbau“ oder: „staerkt die Abwehrkraefte“) darf nur dann zulaessig sein, wenn das beworbene Lebensmittel kein unguenstiges Naehrwertprofil hat und die Werbeaussagen wissenschaftlich belegbar sind. Verbrauchern soll nicht vorgegaukelt werden koennen, „Dickmacher“ seien gesund, nur weil sie viel Calcium oder Vitamine enthalten. Die Taeuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch gesundheitsbezogene Werbeaussagen muss bald beendet werden. Ein „Gesundwaschen“ von Dickmachern duerfen wir nicht zulassen.
Handlungsbedarf besteht auch im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Arzneilich wirkende Stoffe haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Durch die Aufweichung der Grenze zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln besteht die Gefahr einer Ueberversorgung mit bestimmten Inhaltsstoffen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Klarheit zu schaffen.
Darin stimmten die unabhaengigen Sachverstaendigen in der heutigen Anhoerung mit uns ueberein. Gleichzeitig wurde in der Anhoerung heute deutlich, dass strenge Naehrwertprofile notwendig sind. Die Ueberlegungen der EU-Kommission vom Fruehjahr sind dafuer zu lasch. Danach koennten nach Berechnungen aus Grossbritannien zwei Drittel der verzehrten Lebensmittel als gesund beworben werden, wenn sie nur einen besonderen Vitaminzusatz enthalten. Wir fordern die EU-Kommission auf, dem Druck der Lebensmittelindustrie nicht nachzugeben, andernfalls koennen die urspruenglichen Ziele der Health-Claims-Verordnung nicht erreicht werden.
Insgesamt erscheint der Ansatz der Lebensmittelindustrie als innovationsfeindlich: So zeigen Erfahrungen in Daenemark, dass von einer guten Regulierung (zum Beispiel einer gesetzlichen Hoechstgrenze bei Transfettsaeuren) Anreize fuer die Entwicklung von gesunden und wettbewerbsfaehigen Produkten gesetzt werden koennen.
Deutlich wurde auch, dass eine scheibchenweise Genehmigung von gesundheitsbezogenen Aussagen durch die EU-Kommission fuer die Lebensmittelkontrolle vor Ort und damit fuer einen effektiven Schutz der Verbraucher eine Katastrophe waere. Wir erwarten von der Kommission klare Regeln.
Wir fordern auch, dass ein oeffentlich zugaengliches Register fuer Studien ueber gesundheitsbezogenen Angaben geschaffen wird.
Ein Register, in dem alle angefertigten Studien transparent und fuer jedermann zugaenglich aufgelistet werden, erleichtert der EFSA und dem Bundesinstitut fuer Risikobewertung eine neutrale Bewertung der von der Industrie vorgelegten Studien.
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