IVD Nord – Ein Jahr Mietpreisbremse in Hamburg: Ein schlecht gemachtes Gesetz zum Schaden von Mietern und Vermietern

Heute ist die so genannte Mietpreisbremse seit
genau einem Jahr in Kraft. Verbessert hat sich seitdem nichts – im
Gegenteil. Der IVD Nord kritisiert diese Entwicklung zur weiteren
Regulierung des Wohnungsmarktes als rein ideologisch motiviert sowie
absolut ungeeignet und schädlich. „Bei der Mietpreisbremse handelt es
sich um ein investitions- und marktfeindliches Instrument, das in
keiner Weise dazu beitragen kann, Verknappungstendenzen in
angespannten Teilmärkten entgegenzuwirken“, erläutert Axel-H.
Wittlinger, Vorsitzender des Immobilienverband Deutschland IVD Region
Nord. Die Verunsicherung bei der Ermittlung einer rechtssicheren
Miete hat zu- und die Bereitschaft der Eigentümer, in den Bestand zu
investieren, abgenommen. Daher schadet die Mietpreisbremse
langfristig gleich mehrfach. „Das Interesse an Neubauprojekten sinkt
und die Wohnqualität wird schleichend schlechter“, erklärt
Wittlinger.

„Erwartungsgemäß hilft die Mietpreisbremse denjenigen nicht, für
die sie in erster Linie gemacht wurde“, kritisiert der Vorsitzende
des IVD Nord das Gesetz. „Die Vermieter entscheiden sich meist für
den Bewerber mit der besseren Bonität. Auf diese Weise profitieren
nur diejenigen, die sich eine teurere Wohnung leisten können, von den
herunterregulierten Mieten.“ Auch der „graue Markt“ nimmt zu,
berichtet Wittlinger und schildert konkrete Fälle: Der ausziehende
Mieter verhandelt direkt mit Mietinteressenten eine „Abstandszahlung“
für verbleibendes, aber wertloses Mobiliar. Nur diejenigen, die auf
diese unseriösen Konditionen eingehen, um die Wohnung zu bekommen,
werden dem Vermieter als Nachmieter vorgeschlagen.

Befeuert wird die brisante Situation durch die Behauptung der
Mietervereine, wonach bei der überwiegenden Anzahl der Angebote die
Mietpreisbremse nicht beachtet würde. „Derartige Schätzungen sind
unseriös und unhaltbar“, erklärt Wittlinger und führt dafür mehrere
Gründe auf:

Die Daten, die der Mieterverein seinen Schätzungen zugrunde legt,
sind Angebotsmieten, die in der Regel über den Mieten liegen, die
tatsächlich vertraglich vereinbart werden. Hinzu komme, dass auf den
Immobilienportalen vorwiegend hochpreisige Wohnimmobilien zur Miete
angeboten werden. Rund 40 Prozent aller zur Vermietung stehenden
Wohnungen werden nicht auf Portalen gelistet – dazu gehören in
Hamburg insbesondere die Wohnungen der SagaGWG, der Genossenschaften
und der IVD-Hausverwaltungen. Letztere verwalten in Hamburg über
120.000 Wohnungen, die sie auf dem neuen verbandseigenen
Immobilienportal www.ivd24.de anbieten.

Bei der Betrachung der zulässigen Miethöhe werden außerdem meist
die gesetzlich zulässigen Ausnahmen außer Acht gelassen, so
Wittlinger:

Ausnahme 1: Es besteht Bestandschutz für die Vormiete, das heißt,
der Vermieter kann bei Abschluss des neuen Mietverhältnisses eine
Miete in Höhe der Vormiete vereinbaren, auch wenn diese mehr als zehn
Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Ausnahme 2: Die Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnungen, die nach
dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt oder vermietet wurden. Dies gilt
nicht nur für die Erstvermietung, sondern für die gesamte Dauer der
Mietpreisbremse.

Ausnahme 3: Wurde eine Bestandswohnung vor ihrer Wiedervermietung
modernisiert, kann der Vermieter die Investitionen bei der Bestimmung
der neuen Miete berücksichtigen.

Ausnahme 4: Eine Wohnung, die umfassend modernisiert wurde, ist
bei ihrer erstmaligen Wiedervermietung von der Mietpreisbremse
ausgenommen.

Ausnahme 5: Indexmieten unterliegen nur hinsichtlich der
Ausgangsmiete den Regelungen der Mietpreisbremse. Für die
nachfolgenden Mieterhöhungen aufgrund der Anpassung an den Index gilt
die Mietpreisbremse nicht mehr.

„Ob die Miete zu hoch ist, lässt sich also nicht so einfach mit
einem simplen Mietpreis-Check im Internet ermitteln. Man muss immer
den Einzelfall betrachten“, so der Vorsitzende des IVD Nord.

Pressekontakt:
Immobilienverband Deutschland IVD Region Nord e.V.
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040 – 35 75 99 -0
Pressesprecher: Peter-G. Wagner