Januar bis September 2019: 2,3 % weniger Unternehmensinsolvenzen als in den ersten 9 Monaten 2018

Von Januar bis September 2019 meldeten die deutschen
Amtsgerichte 14 381 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,3 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Die
Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag im Zeitraum Januar bis September 2019 mit 48
764 Fällen um 4,8 % niedriger als in den ersten neun Monaten 2018. Zusammen mit
den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachlässen betrug die
Gesamtzahl der Insolvenzen 80 249 Fälle, das waren 3,5 % weniger als von Januar
bis September 2018.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es von Januar bis September 2019 mit 2
475 Fällen im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen; Januar bis September 2018: 2 525). Unternehmen
des Baugewerbes stellten 2 386 Insolvenzanträge (Januar bis September 2018: 2
555). Im Gastgewerbe wurden 1 688 (Januar bis September 2018: 1 714) gemeldet
und im Bereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen 1 520 (Januar bis September 2018: 1 503)
Insolvenzanträge.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für den Zeitraum Januar bis
September 2019 auf rund 15,5 Milliarden Euro. Im entsprechenden
Vorjahreszeitraum hatten sie bei rund 17,6 Milliarden Euro gelegen.

Im September 2019 wurden 1 507 Insolvenzen von Unternehmen (+1,1 % gegenüber
September 2018) und 5 008 Insolvenzen von Verbrauchern (-3,9 %) gemeldet.
Insgesamt registrierten die Gerichte 8 468 Insolvenzen, das waren 1,9 % mehr als
im September 2018.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
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