Justiz-Staatssekretär Söffing: Arbeitsgerichtsbarkeit zwischen Europarecht und europäischen Justizverwaltungsmodellen

Das europäische Recht beeinflusst nach Einschätzung von Justiz-Staatssekretär Jan Söffing in zunehmendem Maße die Rechtsordnung in Deutschland.
„Wer arbeitsrechtlich Schritt halten will, blickt von Nordrhein-Westfalen aus weniger nach Nordost – Richtung Berlin – als nach Südwest. In Lissabon und Luxemburg spielt die Musik“, sagte Söffing heute (Donnerstag, 1. Juli 2010) zu Beginn einer zweitägigen Arbeitstagung von Vorsitzenden Richterinnen und Richtern der nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgerichte in der Justizakademie in Recklinghausen.
Auch bei grundsätzlichen Fragen staatlicher Rechtsgewährung gehe der Blick nach Europa, betonte Söffing. Mit Hinweis auf die Diskussion über unterschiedliche europäische Modelle richterlicher Selbstverwaltung unterstrich er: „Welche Position wir auch befürworten – Justizverwaltung durch die Exekutive oder Autonomiemodelle: Im Zentrum unserer Überlegungen sollte immer der Dienst am Rechtsuchenden stehen.“
Das beste theoretische Modell der Justizverwaltung werde sich nicht durchsetzen, wenn es die bestehende Rechtsgewährung nicht verbessere, so Söffing weiter: „Das bestehende System war bisher guter Garant für den Justizgewährungsanspruch der Bürger und für die damit verbundene Gewähr der richterlichen Unabhängigkeit. Ich halte es nicht für eine Frage der politischen Ausrichtung, sondern der Vernunft, vor einem Systemwechsel die Frage nach der Notwendigkeit zu stellen. Nur wenn das bewährte System nicht mehr zum Erfolg führt, sollte es grundsätzlich in Frage gestellt werden.“

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