Kölner Asylskandal: Ausreisepflichtiger Bosnier bei der Polizei in 147 Fällen aktenkundig

Kölner Asylskandal: Ausreisepflichtiger Bosnier bei der Polizei in 147 Fällen aktenkundig
 

Die Kölner Asylaffäre um den bosnischen Flüchtling Marko M. (Name geändert) weitet sich aus. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag-Ausgabe) ist der heute 42 Jahre alte Migrant in 147 Fällen bei der Polizei in NRW bereits aktenkundig geworden. Dies geht aus einem Papier der Landesregierung hervor, das der Zeitung vorliegt. Wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten gebe es entsprechende Einträge im polizeilichen Informationssystem Viva, berichtet die Zeitung weiter. Viva verknüpft in Nordrhein-Westfalen verschiedene polizeiliche IT-Systeme, fasst unter anderem Ermittlungen, Anzeigen oder Verkehrsunfälle zusammen.

Der Fall ist besonders brisant, weil der Bosnier und seine neunköpfige Familie von der Stadt Köln jahrelang monatlich 7250 Euro an Unterstützung auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes erhielten. Inzwischen bekommt das Familienoberhaupt mit fünf weiteren Angehörigen Geld vom Sozialamt. Vier seiner Kinder erhalten Bürgergeld.

Was aus den kriminalpolitischen Erkenntnissen geworden ist, ist dem Bericht zufolge noch unklar. Laut der Liste soll Marko M. 80-mal wegen Diebstahls aufgefallen sein, in 41 Fällen bestand der Verdacht des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls. Vier Einträge betreffen Betrügereien, gefolgt von drei Fällen wegen besonders schweren Diebstahls. Dazu kommen unter anderem zwei Raubüberfälle, ein räuberischer Diebstahl, zwei gefährliche Körperverletzungen nebst Wohnungseinbrüchen sowie zwei Fälle von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Verurteilt wurde B. laut Bundeszentralregister nur für elf Straftaten.

Im Jahr 2003 wollte die Stadt Marko M. in seine Heimat nach Bosnien-Herzegowina abschieben. Der Mann verschwand und tauchte erst vier Jahre später wieder auf. 2009 scheiterte er vor dem Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen seine Abschiebung. Seither erhielt er stets aufs Neue eine Duldung, obschon er ausreisepflichtig ist.

Bericht auf ksta.de/1236144 (Paywall)

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