Die Bundesregierung will an diesem Mittwoch ein zweites „Jahressteuergesetz light“ beschließen. Nach dem Gesetzentwurf, der dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) vorliegt, sollen die Aufbewahrungsfristen für Unternehmen von heute zehn auf maximal acht Jahre verkürzt und so Bürokratie-Lasten abgebaut werden. Nach dem Scheitern des ersten Jahressteuergesetzes Ende 2012 im Bundesrat hatte die Regierung zunächst nur notwendige Rechtsänderungen auf den Weg gebracht. Nachdem SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück sich für kürzere Aufbewahrungsfristen ausgesprochen hatte, wagt die Koalition jetzt einen neuen Anlauf.
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