Das Bundesverfassungsgericht hat heute im
Hauptsacheverfahren die Verfassungsmäßigkeit von ESM und Fiskalpakt
festgestellt. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus
Kalb:
„Der Kurs der Bundesregierung und der Koalition in der Bewältigung
der Staatsschuldenkrise ist verfassungsgemäß. Das hat das
Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Ich begrüße diese
Entscheidung. Sie gibt Rechtssicherheit. Die Verfassungsrichter haben
die Strategie der Bundesregierung zur Stabilisierung der Eurozone
heute eindeutig bestätigt und alle Verfassungsbeschwerden gegen den
Euro-Rettungsschirm ESM endgültig zurückgewiesen. Auch im
Hauptsacheverfahren kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die
deutschen Zustimmungsgesetze zum ESM und zum Fiskalpakt
verfassungsgemäß sind und die Haushaltshoheit des Bundestages gewahrt
bleibt.
Für den Fall, dass Deutschland kurzfristig Geld für weiteres
ESM-Kapital zur Verfügung stellen müsste, würde der Bundestag seiner
herausgehobenen Verantwortung für den Bundeshaushalt gerecht werden
und dies haushaltsrechtlich sicherstellen. Somit wird eine Aussetzung
der ESM-Stimmrechte ausgeschlossen.
Die unter dem ESM und seiner Vorgänger-Einrichtung EFSF
eingeleiteten Hilfs- und Reformmaßnahmen haben sich als wirkungsvoll
im Kampf gegen die Staatsschuldenkrise erwiesen. Das zeigen die
deutlichen Fortschritte in den Programmländern und die allmähliche
Stabilisierung der Finanzmärkte. Mit dem Fiskalvertrag haben wir die
Weichen für eine dauerhafte Stabilitätsunion gestellt. Das heutige
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes räumt auch die letzten Zweifel
an der Verfassungskonformität dieser für die Stabilität der Eurozone
wichtigen Instrumente aus.“
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