Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat das
AIFM-Steueranpassungsgesetz verabschiedet. Dazu erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Heute ist ein guter Tag für die bayerischen
Brandunterstützungsvereine. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat
das AIFM-Steueranpassungsgesetz verabschiedet.
Brandunterstützungsvereine sind damit weiterhin von der
Versicherungssteuer befreit. Ein nahtloser Anschluss an die bis 2010
geltende Befreiungsregelung ist somit sichergestellt. Ich freue mich,
dass es zusammen mit dem Kollegen Max Straubinger und mit besonderer
Unterstützung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, gelungen ist,
bürgerschaftliches Engagement auf diesem Wege weiter zu unterstützen.
Brandunterstützungsvereine haben insbesondere in Bayern eine lange
Tradition. Seit Jahrzehnten tun sich Bürger vor allem im ländlichen
Bereich zusammen, um im Falle eines Brandes den betroffenen
Vereinsmitgliedern Unterstützung zu leisten. Dabei steht mittlerweile
die finanzielle Unterstützung der Geschädigten im Vordergrund. Die im
Brandfall ausgezahlten Gelder halten sich regelmäßig in bescheidenem
Rahmen und müssen daher den Geschädigten ungeschmälert zu Gute
kommen. Zugleich dürfen die kleineren Brandunterstützungsvereine
nicht mit dem bürokratischen Aufwand einer Steueranmeldung
überfordert werden. Es ist deshalb gut und richtig, dass die
Brandunterstützungsvereine weiterhin von der Versicherungssteuer
befreit sind.“
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