Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur
Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts beschlossen. Dazu
erklären der finanzpolitische sowie der innen- und rechtspolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus
Kalb und Stephan Mayer:
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt zu einem spürbaren
Abbau von bisherigen bürokratischen Hürden für gemeinnützige Vereine.
Sie können daher in Zukunft ihre gesamtgesellschaftlich wichtigen
Aufgaben noch besser wahrnehmen. Insbesondere die vorgesehenen
Erleichterungen bei der Verwendung ideeller Mittel sowie die
deutliche Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale sind
wichtige Maßnahmen, auf die viele Vereine bereits warten“, sagte
Kalb.
„Die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen
Haftungserleichterungen für ehrenamtlich Tätige stärken zudem die
Verantwortungsbereitschaft und fördern die bestehenden ehrenamtlichen
Strukturen in den Vereinen.“ Die Vielzahl der unterschiedlichen
Maßnahmen sei damit ein deutliches Signal der christlich-liberalen
Koalition zur Unterstützung des Ehrenamtes in Deutschland“, ergänzte
Mayer.
Beide stellten heraus, dass Ehrenamtliche in Deutschland täglich
durch ihr persönliches Engagement einen unverzichtbaren Beitrag für
unsere Gesellschaft leisten. Sie übernehmen Verantwortung und sorgen
damit für eine große Vielfalt von Angeboten für soziale und
kulturelle Zwecke. „Dies verdient Anerkennung und Bewunderung.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Vielzahl von
Maßnahmen zur Verbesserung des Ehrenamts in Deutschland vor. Neben
der Vereinfachung von steuerrechtlichen Tatbeständen für
gemeinnützige Vereine, wird auch die Übungsleiter- und
Ehrenamtspauschale angehoben. Darüber hinaus sollen zukünftig
ehrenamtlich Tätige Haftungserleichterungen beim Abschluss von
Rechtsgeschäften erhalten.
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 – 5 5012 / – 5 2427
Fax: 030 / 227 – 5 60 23
Weitere Informationen unter:
http://