Kalb: Meilenstein zur Durchsetzung deutscher Steueransprüche

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
heute eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Abkommen zwischen
der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik
Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und
Finanzmarkt beschlossen. Dazu erklärt der haushalts- und
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Mit dem Steuerabkommen werden die seit Jahrzehnten offen
gebliebene Fragen der Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher
Anleger in der Schweiz geregelt – in einem fairen und mit Blick auf
die Steuergerechtigkeit ausgewogenen Verfahren, das die Interessen
beider Staaten in den Blick nimmt. Zukünftig werden Kapitalanlagen
deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz genauso besteuert wie in
Deutschland.

Der Ankauf von Steuer-CDs ist damit entbehrlich. Der deutsche
Fiskus ist nicht darauf angewiesen, illegal beschaffte Daten
deutscher Steuerpflichtiger zu kaufen. Im Hinblick auf das bereits
ausverhandelte Abkommen ist der jüngst von Nordrhein-Westfalens
Finanzminister Walter-Borjans durchgeführte Ankauf von Steuer-CDs
scharf zu kritisieren. Er konterkariert das Abkommen und gefährdet
dessen Umsetzung.

Das Abkommen stärkt die Einnahmebasis von Bund, Ländern und
Kommunen. Die Mehreinnahmen liegen im Milliardenbereich. Bei der
innerstaatlichen Aufteilung der Einnahmen ist der Bund den Ländern
bereits erheblich entgegengekommen. Zum Ausgleich entgangener
Erbschaftsteuereinnahmen erhalten die Länder aus dem Volumen der
Nachversteuerung vorab 30 Prozent, im Übrigen 44 Prozent des
Aufkommens. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum die
SPD-geführten Bundesländer die Umsetzung des Abkommens im Bundesrat
blockieren.“

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 – 5 5012 / – 5 2427
Fax: 030 / 227 – 5 60 23

Weitere Informationen unter:
http://