Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
heute eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht durchgeführt. Dazu
erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
„Die Finanzkrise hat gezeigt, dass dem Vertrauen in die Integrität
und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte große Bedeutung zukommt.
Deshalb verfolgen wir mit dem Gesetz zur Stärkung der deutschen
Finanzaufsicht das Ziel, die Strukturen der nationalen Finanzaufsicht
an die aktuellen regulatorischen Herausforderungen anzupassen. Wir
stärken die Position der Deutschen Bundesbank in der Aufsicht. Sie
erhält auf Grund ihrer makroökonomischen und Finanzmarkt-Expertise
den Auftrag, zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen. Die
Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank tasten wir nicht an. Sie ist
für uns von zentraler Bedeutung. Grundlage des Gesetzentwurfs sind
die von den Koalitionsfraktionen verabschiedeten zehn Eckpunkte zur
Reform der nationalen Finanzaufsicht. Zentrales Element ist die
Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität zur Überwachung
der Stabilität des deutschen Finanzmarktes. Dem neuen Ausschuss
werden Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesministeriums der
Finanzen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
sowie ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
(FMSA) angehören. Mit einer Verbesserung der Aufsichtsstruktur,
insbesondere mit Blick auf das frühzeitige Erkennen und Bekämpfen von
Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems, sorgen wir für
Sicherheit. Über eine verbesserte Vergütungsstruktur in der BaFin
werden wir weiterhin hochqualifiziertes Personal für diese kritische
Aufgabe rekrutieren können. Schließich sichern wir mit der
Gesetzesnovelle den Verbraucherschutz besser ab.“
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