Das Bundeskartellamt fordert, dass es Digitalkonzernen wie
Facebook vorbeugend harte Vorgaben machen kann, um deren Marktdominanz zu
schwächen. „Wir sollten bestimmten Digitalgiganten früher und schneller als
bislang Auflagen machen können. Die Dynamik des Internets bringt es mit sich,
dass es nicht ausreicht, wenn wir immer erst dann tätig sein dürfen, wenn
bereits Tatsachen von den Unternehmen geschaffen wurden“, sagte Andreas Mundt,
Chef des Bundeskartellamtes, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag).
Kunden sollten das Recht erhalten, Daten zu einem Wettbewerber mitzunehmen. „Die
Kunden müssen nicht nur einen theoretischen Anspruch haben, ihre Daten zu einem
Wettbewerber mitzunehmen. Das muss technisch einfacher werden.“ Gesammelte Daten
dürften nicht auf Dauer alleiniges Eigentum eines marktbeherrschenden Konzerns
sein. Zudem könnte es den Wettbewerb beleben, eine „Öffnung abgeschotteter
Systeme durch die Vorgabe von Interoperabilität beispielsweise von
Messenger-Diensten zu erzwingen“, sagt Mundt weiter. Dann könnten Nachrichten
etwa aus Whatsapp direkt an andere Dienste geschickt werden, so wie
SMS-Nachrichten auch zwischen allen Telefonkonzernen der Welt ausgetauscht
werden.
Mundt gibt sich optimistisch, dass der Bundesgerichtshof dem Kartellamt doch
noch erlaubt, Facebook die Zusammenführung von Daten mit denen der Tochterfirma
WhatsApp zu untersagen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte dies abgelehnt.
„Wir haben Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Wir sind davon
überzeugt, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich
ausnutzt, wenn es diese Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer
zusammenführt.“
Dem Stromkonzern RWE drohte Mundt für die Zukunft mit einer Missbrauchskontrolle
wegen zu hoher Marktmacht. RWE sei „mit Abstand der größte Erzeuger“ und stünde
„vergleichsweise nahe an der Beherrschungsschwelle“ des Stromanbietermarktes.
Das Unternehmen sei im Jahr 2019 „in einer erheblichen Anzahl von Stunden für
die Deckung der Stromnachfrage unverzichtbar“ gewesen, weil es häufig nur wenig
Strom aus regenerativen Quellen gäbe. Falls also die Marktmacht von RWE zunähme,
könnte dem Unternehmen verboten werden, die Preise gezielt hochzutreiben. „Hohe
Preise müssen zwar möglich sein im Strommarkt, um zu neuen Investitionen
anzuregen, aber sie dürfen nicht durch eine künstliche Verknappung entstehen.
Das wäre so wie bei den Kornhändlern im antiken Rom: Die durften auch keine Ware
zurückhalten“, erklärte der Kartellamtschef.
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