Kartellamt zeigt Edeka und Tengelmann die gelbe Karte

Mit einer einstweiligen Anordnung untersagt
das Bundeskartellamt Edeka und Tengelmann, Maßnahmen einzuleiten, die
die beabsichtigte Fusion in einzelnen Bereichen vorwegnehmen. Auf
rund 60 Seiten, die den Unternehmen nach Informationen der
Lebensmittel Zeitung (dfv Mediengruppe) am Mittwoch zugingen,
begründet die Behörde detailliert, welche Verhaltensweisen der beiden
Hochzeitskandidaten sie als Verstoß gegen das sogenannte
Vollzugsverbot ansieht. Konkret verbietet das Amt nach
LZ-Informationen Kaiser–s-Tengelmann die Verrechnung und den
Warenbezug über Edeka. Auch die Schließung von Märkten und Lagern
wird untersagt. Das Kartellamt wollte die Verfügung auf Anfrage am
Mittwoch nicht kommentieren. Ein Sprecher bestätigte lediglich die
zwischenzeitlich erfolgte Einleitung des Hauptprüfverfahrens. Damit
endet die Vier-Monats-Frist, innerhalb derer das Amt über den
angemeldeten Zusammenschluss entscheiden muss, am 6. März 2015.

Nach Informationen der Lebensmittel Zeitung haben die Beamten von
Wettbewerbern oder Lieferanten Hinweise erhalten, dass Tengelmann ab
dem kommenden Jahr zunächst über Edeka-Großhandlungen Waren
verrechnen und später Zug-um-Zug auch beziehen wolle. Darin sieht das
Bundeskartellamt eine teilweise Vorwegnahme der Fusion. Mit dem
Erlass der einstweiligen Anordnung bleibt Kaiser–s-Tengelmann nun
eine Beschaffungsalternative zu Markant und Bünting versagt.
Andernfalls drohen den Beteiligten persönliche Bußgelder von bis zu 1
Mio. Euro und den Unternehmen Strafzahlungen in Höhe von 10 Prozent
des Konzernumsatzes. Beide Unternehmen wollten sich auf Anfrage nicht
zum laufenden Verfahren äußern.

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