Kassenkredite der kommunalen Kernhaushalte verringern sich 2018 auf 458 Euro pro Kopf

Zum Jahresende 2018 hatten die Kernhaushalte der
Gemeinden und Gemeindeverbände 35,2 Milliarden Euro an offenen
Kassenkrediten beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute sowie
sonstiger inländischer und ausländischer Bereich). Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die
Verschuldung der Kommunen im Bereich der Kassenkredite damit
gegenüber dem Jahresende 2017 um 16,7 % beziehungsweise 7,1
Milliarden Euro verringert. Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass
die hessische Landesregierung im Jahr 2018 mit dem Programm
„Hessenkasse“ rund 4,8 Milliarden Euro kommunaler Kassenkredite vom
Land abgelöst hat, die jetzt nicht mehr in der Schuldenstatistik
nachgewiesen werden. Ohne diese Ablösung hätte sich der Stand der
Kassenkredite der kommunalen Kernhaushalte nur um 5,5 % verringert.
2018 hatten die Kommunen durchschnittlich 458 Euro
Kassenkreditschulden je Einwohnerin und Einwohner, 2017 lag dieser
Wert noch bei 551 Euro.

Hoher Stand an Kassenkrediten in Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Saarland

Die Gemeinden und Gemeindeverbände in den einzelnen Bundesländern
nutzen Kassenkredite sehr unterschiedlich. 85 % aller Kassenkredite
betrafen drei Länder: Am höchsten verschuldet an Kassenkrediten waren
die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit 22,6 Milliarden Euro, gefolgt
von Rheinland-Pfalz mit 5,3 Milliarden Euro und dem Saarland mit 1,9
Milliarden Euro. In Bezug auf die Einwohnerzahlen ist das Saarland
mit 1 950 Euro Kassenkreditschulden pro Kopf am höchsten verschuldet,
gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 1 302 Euro und Nordrhein-Westfalen
mit 1 261 Euro. Am geringsten war die Pro-Kopf-Verschuldung in Bayern
mit 13 Euro, in Baden-Württemberg mit 22 Euro und in Sachsen mit 23
Euro.

Mehr als die Hälfte der Kassenkredite haben eine Laufzeit von über
einem Jahr

Kassenkredite werden zur Überbrückung vorübergehender
Kassenengpässe verwendet. Sie dienen also der Liquiditätssicherung.
In einigen Bundesländern werden Kassenkredite allerdings häufig mit
langer Laufzeit abgeschlossen, insbesondere in den Ländern mit hohem
Kassenkreditbestand. Im Saarland hatten 67 % der Kassenkredite eine
Ursprungslaufzeit von über einem Jahr, in Rheinland-Pfalz 63 % und in
Nordrhein-Westfalen 57 %. In Baden-Württemberg, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen hatten dagegen jeweils weniger als
6 % der kommunalen Kassenkredite eine so lange Laufzeit. Im
bundesweiten Durchschnitt hatten 57 % aller kommunalen Kassenkredite
eine Ursprungslaufzeit von über einem Jahr.

Späte Fälligkeiten in Bundesländern mit hohem Kassenkreditbestand

Die Hälfte (52 %) der kommunalen Kassenkredite in Deutschland
haben eine Fälligkeit im Jahr 2019, 9 % im Jahr 2020, 7 % im Jahr
2021, jeweils 5 % in den Jahren 2022 und 2023 sowie 22 % nach dem
Jahr 2023. Analog zu den Laufzeiten sind in den drei Ländern mit
hohen Kassenkreditbeständen über die Hälfte der Kassenkredite erst
nach dem Jahr 2019 fällig, im Saarland sogar ein Drittel erst nach
2023. In allen übrigen Ländern ist der Großteil der Kassenkredite
bereits 2019 fällig.

Methodische Hinweise

Die dargestellten Ergebnisse beziehen sich nur auf die
Kassenkreditschulden der Kernhaushalte der Gemeinden und
Gemeindeverbände, nicht auf die Gesamtschulden der Kern- und
Extrahaushalte von Gemeinden und Gemeindeverbände. Diese beliefen
sich zum Jahresende 2018 auf 132,8 Milliarden Euro. Unberücksichtigt
in der Darstellung der kommunalen Kassenkredite sind zudem
Wertpapierschulden in Höhe von insgesamt 2,3 Milliarden Euro, die in
den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und
dem Saarland ebenfalls zur Liquiditätssicherung aufgenommen wurden.

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