Achtung Haftungsfalle! Auch Verkäufer haften für Ein- und Ausbaukosten!
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011, AZ: C-65/09 und C-87/09) hat sich die Haftung des Verkäufers nachhaltig verstärkt. Dies trifft jeden Gewerbetreibenden, der Waren verkauft!