Anlaesslich des internationalen und des europaeischen Tages gegen die Todesstrafe am 10. Oktober und der Bundestagsdebatte dazu am 7. Oktober erklaeren der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser und die zustaendige Berichterstatterin Angelika Graf:
Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert zutiefst, dass in dieser Legislaturperiode kein interfraktioneller Antrag zur Abschaffung der Todesstrafe eingebracht werden konnte. Alle Kompromissvorschlaege der Opposition fuer einen gemeinsamen Text wurden von der Koalition abgelehnt. Die Koalition hat sich fuer die am wenigsten originelle Loesung entschieden und den umfassenden rot-gruenen Antrag in Auszuegen abgeschrieben.
Gratulation zu dieser kreativen Leistung.
Im Koalitionsantrag weggefallen sind die Passagen ueber die Todesstrafe in China, Iran und den USA. In diesen drei Laendern sowie im Irak, in Saudi-Arabien und im Jemen finden die meisten Hinrichtungen statt. Ebenso unverstaendlich ist, dass sich die Koalition einer aktuellen gemeinsamen Initiative gegen die drohende Steinigung der Iranerin Sakineh Ashtiani und anderer Verurteilter verschliesst.
Heute Abend wird im Plenum ueber die Themen Todesstrafe und Folter debattiert. Es waere ein wichtiges Signal nach aussen, wenn der gesamte Deutsche Bundestag in einem interfraktionellen Text bekraeftigt haette, dass die Todesstrafe grausam, erniedrigend und unmenschlich ist.
Auch der von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachte Antrag „Folter bekaempfen und Folteropfer unterstuetzen“ wird mit den Stimmen der Koalition abgelehnt werden – mit dem im Menschenrechtsausschuss vorgebrachten wenig ueberzeugenden Argument, dass „die Bundesregierung auf einem guten Weg sei“.
Angesichts der vielen Baustellen dieser Bundesregierung mag man in der Koalition vielleicht froh sein, ueberhaupt einen Weg gefunden zu haben.
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