Keine rechtliche Unsicherheit bei Privatinsolvenz:“Eine Pseudo-Verlegung des Wohnsitzes gibt es bei uns nicht!“

Düsseldorf / Kent (United Kingdom), 31.05.2010 – Mandanten der Insolvenz-Agentur Kent (http://www.insolvenz-agentur.com), marktführender Spezialist für die Privatinsolvenz in England, drohen keinerlei rechtliche Folgen durch die Inanspruchnahme der Restschuldbefreiung in England. Wichtigste Voraussetzung hierfür ist, dass die Verlegung des Hauptwohnsitzes nach England nachgewiesen und von den Behörden nachvollzogen werden kann. „Eine Pseudo-Verlegung an einen Briefkasten-Wohnsitz in England gibt es bei uns nicht“, betont ein Sprecher der Insolvenz-Agentur Kent.

Die Insolvenz-Agentur konzentriert sich auf Mandanten, die in Deutschland finanziell in Schwierigkeiten geraten sind. Der Dienstleister versucht den Wünschen der Kunden gerecht zu werden und sucht für diese entsprechende Immobilien für die Zeit der Insolvenz bzw. für die weitere Zukunft in England. Für den Anfang bietet die Insolvenz-Agentur Kent ein Gästehaus an, um den Start in England zu erleichtern.

Darüber hinaus sorgt die Insolvenz-Agentur Kent dafür, dass die Mandanten wie Ärzte oder Apotheker in England einer regulären Beschäftigung nachgehen können.

„Bei uns in Kent ist es richtig schön – viele unserer Mandanten kommen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens regelmäßig hierher oder bleiben gleich hier. Die Zelte in Deutschland zumindest vorübergehend abzubrechen ist auch dank bestem Service und hervorragender Infrastruktur nur noch eine geringe Hürde.“