Nachdem am 1. August 2012 die neue Gesetzesänderung zum Schutz der Verbraucher in Kraft getreten ist, hat das größte Online-Versandhaus die dementsprechend nötigen Anpassungen auf seinen Seiten nicht vorgenommen.
Darüber hinaus bietet Amazon seinen Händlern nach wie vor keine Möglichkeit, rechtssichere AGB und Widerrufsbelehrungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise auf der Plattform einzubinden und in den Vertrag einzubeziehen.
Zunehmende Gefahr von Abmahnungen und Vertragsstrafen
Abmahngefährdet ist dabei ausnahmslos jeder Händler, der auf der Plattform Waren anbietet.
Die bereits seit längerer Zeit bestehenden Unzulänglichkeiten bei Amazon verstärken sich dadurch, dass nunmehr die abschließende Bestellübersichtsseite auf der Plattform die Anforderungen des Gesetzes zur ?Button-Lösung? nicht erfüllt.
Zwar ist der Bestellbutton in ?Jetzt kaufen? unbenannt worden, das reicht jedoch bei weitem nicht, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
In Folge dessen beginnt die Widerrufsfrist beim Kauf von Ware nicht zu laufen. Die Käufer haben somit das Recht, die Ware ohne Angabe eines Grundes zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen, und das weit über die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen bzw. 1 Monat hinaus. Fatal für jeden Online-Händler.
?Es gibt eine Reihe von rechtlichen Problemen auf Amazon. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es Abmahnungen und Vertragsstrafen hagelt. Obwohl die Händler ordnungsgemäße AGB verwenden, können diese auf der Plattform aber technisch bedingt nicht richtig eingebunden werden. Gleiches gilt für die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen.?, betont Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbundes. ?Unter diesen Bedingungen können wir Online-Händlern aus rechtlicher Sicht nur dazu raten, ihren Verkauf über Amazon umgehend einzustellen.?
Deutschland bildet für Amazon nach den USA einen der größten Märkte. Um Online-Händler zu unterstützen, ist der Händlerbund bereit, die Plattform rechtssicher zu gestalten. Im Zuge dessen hat der Onlinehandelsverband bereits eine Zusammenarbeit mit Amazon angestrebt, um gemeinsam den Verkäufern ein rechtssicheres Handeln auf der Plattform zu ermöglichen. Bis jetzt hat Amazon eine Kooperation jedoch abgelehnt.
Der Händlerbund e.V. mit Sitz in Leipzig ist mit mehr als 14.000 geprüften Onlinepräsenzen der größte Onlinehandelsverband Europas und einer der führenden Anbieter von Rechtstexten im Internet. Neben der Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Vernetzung garantiert der Händlerbund mit seinen verschiedenen Leistungspaketen einen umfassenden Rechtsschutz für Onlineshop-, Plattform- und Website-Betreiber durch spezialisierte Rechtsanwälte.
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