Die KfW strukturiert die Gründer- und Unternehmensfinanzierung zum 1. April 2011 neu.
Mit der Zusammenfassung von Finanzierungen für etablierte Unternehmen und Gründer werden die Rahmenbedingungen in einigen Punkten deutlich verbessert.
Verbesserungen sind insbesondere für kleinere mittelständische Unternehmen vorgesehen. Die Einführung einer Betriebsmittelvariante mit optionaler 50%iger Haftungsfreistellung und der Bereitstellung von Nachrangkapital soll die Kreditvergaben erleichtern.
Die Fremdkapitalfinanzierungen für Existenzgründer werden zukünftig im neuen KfW-Gründerkredit zusammengefasst. Die Verbesserungen für Gründer und Unternehmen bis zu drei Jahre nach Gründung: Verdoppelung des Kredithöchstbetrags für haftungsfreigestellte Kredite.
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