Ab 01.12.2014 verbessert die KfW ihr 
Kreditprodukt ERP-Gründerkredit – Universell: Von diesem Zeitpunkt an
können Gründer und junge Unternehmen bis zum einschließlich 5. Jahr 
ihrer Geschäftstätigkeit den zinsgünstigen Kredit beantragen und 
somit zwei Jahre länger als bisher. Außerdem haben Interessierte nun 
die Möglichkeit, bis zu 25 Mio. EUR (vorher bis zu 10 Mio. EUR) zu 
beantragen, um so beispielsweise größere Investitionen, Übernahmen 
und Unternehmensnachfolgen zu finanzieren. Dadurch wird der 
Generationenwechsel erleichtert. „kleine und junge Unternehmen haben 
es beim Kreditzugang generell schwer. Für junge Firmen, die in den 
ersten fünf Jahren sehr stark wachsen und dadurch einen hohen 
Kapitalbedarf haben, ist die Finanzierung dieses Wachstums eine 
besondere Herausforderung. Wir wollen sie mit unserem neuen Angebot 
dabei unterstützen, gestärkt in diese erste und sehr wichtige 
Festigungs- und Wachstumsphase zu gehen“, sagt Dr. Ingrid Hengster, 
Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. Mit dem ERP-Gründerkredit – 
Universell können 100 % der Investitionskosten finanziert werden – 
bei bis 20 Jahren Laufzeit und ab einem effektiven Zinssatz von 1,26 
% (Stand 24.09.2014).
   Der ERP-Gründerkredit – Universell ist neben dem ERP-Gründerkredit
– StartGeld das Flaggschiff der KfW-Gründungsfinanzierung. Der 
ERP-Gründerkredit – StartGeld bietet zinsgünstiges Fremdkapital bis 
100.000 EUR. Um das Angebot, das insbesondere der Nachfrage von 
Gründern nach geringen Kreditvolumina gerecht wird, für durchleitende
Finanzierungspartner interessant zu machen, übernimmt die KfW 
gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds eine 
Haftungsfreistellung von 80 %. Für junge Technologieunternehmen mit 
Eigenkapitalbedarf bietet die KfW den ERP-Startfonds an.
   Hinweis: Weitere Informationen zum vollständigen Angebot für 
Gründer (inkl. ERP-Unternehmerkapital für Gründer und dem 
ERP-Startfonds für junge Technologieunternehmen) finden Sie unter 
www.kfw.de/gruenden.
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